Versionsverlauf


  • ab 01.03.2003 (aktuelle Fassung)

Anlage 11 LWO - Anlage 11
(zu § 31 Abs. 4 Nr. 3)

Bibliographie

Titel
Wahlordnung für Landtagswahlen, Volksbegehren und Volksentscheide (Landeswahlordnung - LWO)
Amtliche Abkürzung
LWO
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Bayern
Gliederungs-Nr.
111-1-1-I
Zutreffendes bitte ankreuzen [X]
oder in Druckschrift ausfüllen
VERSICHERUNG AN EIDES STATT
zur Aufstellung der Wahlkreisliste
Auf die Strafbarkeit einer falsch abgegebenen Versicherung an Eides statt wird hingewiesen
Wir versichern gegenüber dem Wahlkreisleiter des Wahlkreises __________
an Eides statt,
1.dass die [_] Mitgliederversammlung[_] Vertreterversammlung
der (Name der Partei oder Wählergruppe)Kurzbezeichnung
im Wahlkreis
am (Datum)in (Ort)
die Bewerber und ihre Reihenfolge auf der Wahlkreisliste der vorbezeichneten Partei oder Wählergruppe für den obengenannten Wahlkreis zur Wahl zum ___________ Landtag in geheimer Abstimmung festgelegt hat,
2.dass jeder/jede stimmberechtigte Teilnehmer/Teilnehmerin der Versammlung vorschlagsberechtigt war,
3.dass die Bewerber/Bewerberinnen Gelegenheit hatten, sich und ihr Programm der Versammlung in angemessener Zeit vorzustellen.
Die von der Versammlung bestimmten zwei weiteren Teilnehmer (1)
Datum
Der Leiter/Die Leiterin der Versammlung (1)
Name des Unterzeichners/der Unterzeichnerin in Druckschrift und Unterschrift
Name der Unterzeichner in Druckschrift und Unterschrift

(1) Amtl. Anm.:

Die von der Versammlung bestimmten zwei weiteren Teilnehmer und der/die Leiter(in) der Versammlung dürfen nicht personenidentisch sein.

(1) Amtl. Anm.:

Die von der Versammlung bestimmten zwei weiteren Teilnehmer und der/die Leiter(in) der Versammlung dürfen nicht personenidentisch sein.