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Anlage 12 LWO - Anlage 12
(zu § 33 Abs. 6)

Bibliographie

Titel
Wahlordnung für Landtagswahlen, Volksbegehren und Volksentscheide (Landeswahlordnung - LWO)
Amtliche Abkürzung
LWO
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Bayern
Gliederungs-Nr.
111-1-1-I
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Datum
Wahlkreis ______________________________________
NIEDERSCHRIFT ÜBER DIE SITZUNG DES WAHLKREISAUSSCHUSSES
zur Entscheidung über die Zulassung der eingereichten Wahlkreisvorschläge
für die Landtagswahl am ____________________________

1.
Zur Prüfung der eingereichten Wahlkreisvorschläge für die Landtagswahl im Wahlkreis ___________________________________

und zur Entscheidung über ihre Zulassung trat heute nach ordnungsgemäßer Ladung der Wahlkreisausschuss zusammen. Die Sitzung war öffentlich.

Es waren erschienen:

FamiliennameVornameWohnortFunktion
1alsVorsitzende(r)/
stellvertretende(r) Vorsitzende(r)
2alsBeisitzer/
Beisitzerin
3alsBeisitzer/
Beisitzerin
4alsBeisitzer/
Beisitzerin
5alsBeisitzer/
Beisitzerin
6alsBeisitzer/
Beisitzerin
7alsBeisitzer/
Beisitzerin
Ferner wurde vom/von der Vorsitzenden bestellt:
alsSchriftführer/
Schriftführerin

Der Schriftführer/Die Schriftführerin ist nur dann stimmberechtigt, wenn er/sie zugleich Beisitzer/Beisitzerin ist.

2.
Als Beauftragte für die Wahlkreisvorschläge waren erschienen:

1.Für (Bezeichnung des Wahlkreisvorschlags)
Vor- und Familienname, Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Wohnort
2.Für (Bezeichnung des Wahlkreisvorschlags)
Vor- und Familienname, Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Wohnort

usw.

3.
Der/Die Vorsitzende eröffnete um _____ Uhr die Sitzung damit, dass er/sie die Beisitzer/Beisitzerinnen und den Schriftführer/die Schriftführerin auf ihre Verpflichtung zur unparteiischen Wahrnehmung ihres Amts und zur Verschwiegenheit über die ihnen bei ihrer amtlichen Tätigkeit bekannt gewordenen Angelegenheiten hinwies.

Er/Sie stellte fest, dass Ort, Zeit und Gegenstand der Sitzung nach § 4 Abs. 3 in Verbindung mit § 88 Abs. 2 der Landeswahlordnung öffentlich bekannt gemacht und die Beauftragten für alle eingereichten Wahlkreisvorschläge schriftlich - telefonisch - geladen worden sind.

4.
Der/Die Vorsitzende legte dem Wahlkreisausschuss folgende Wahlkreisvorschläge vor:

1.eingegangen amUhrzeit (1)
2. eingegangen amUhrzeit (1)
3. eingegangen amUhrzeit (1)

usw.

Er/Sie berichtete über das Ergebnis seiner/ihrer Vorprüfung.

5.
Anhand der auf den Wahlkreisvorschlägen befindlichen Eingangsvermerke wurde festgestellt, dass

|_|kein Wahlkreisvorschlag verspätet eingegangen ist.
|_|folgende Wahlkreisvorschläge verspätet eingegangen sind:
1.eingegangen amUhrzeit
2.eingegangen amUhrzeit
usw.
Den Beauftragten für die betroffenen Wahlkreisvorschläge wurde Gelegenheit zur Äußerung gegeben. Der Wahlkreisausschuss wies sodann diese Wahlkreisvorschläge zurück.

6.
Bei der Prüfung der übrigen Wahlkreisvorschläge ergaben sich

|_|keine Mängel.
|_|folgende Mängel:
1. Bezeichnung des Wahlkreisvorschlags, Art des Mangels
2. Bezeichnung des Wahlkreisvorschlags, Art des Mangels
usw.
Zu den festgestellten Mängeln wurde den Beauftragten für die betroffenen Wahlkreisvorschläge Gelegenheit zur Äußerung gegeben.

7.
Folgende Namen bzw. Kurzbezeichnungen von Parteien bzw. Wählergruppen gaben zu Verwechslungen Anlass:

1. Name und Kurzbezeichnung der |_| Partei |_| Wählergruppe
2. Name und Kurzbezeichnung der |_| Partei |_| Wählergruppe

usw.

8.
Zur Vermeidung von Verwechslungen beschloss der Wahlkreisausschuss folgenden Wahlkreisvorschlägen eine Unterscheidungsbezeichnung beizufügen:

1. Name und Kurzbezeichnung der |_| Partei |_| WählergruppeUnterscheidungsbezeichnung
2. Name und Kurzbezeichnung der |_| Partei |_| WählergruppeUnterscheidungsbezeichnung

usw.

Die Beauftragten der betroffenen Wahlkreisvorschläge wurden gehört.

9.
Auf Grund der festgestellten Mängel beschloss der Wahlkreisausschuss, folgende Wahlkreisvorschläge zurückzuweisen:

1.
2.

usw.

10.
Bei der Prüfung der Bewerber aus den Wahlkreisvorschlägen ergaben sich für die Bewerber

Vor- und Familiennamedes Wahlkreisvorschlags
1.
Vor- und Familienname des Wahlkreisvorschlags
2.

usw.

folgende Mängel:

zu 1.:
zu 2.:

usw.

Zu den festgestellten Mängeln wurde den Beauftragten für die betroffenen Wahlkreisvorschläge Gelegenheit zur Äußerung gegeben.

11.
Auf Grund der festgestellten Mängel beschloss der Wahlkreisausschuss, folgende Bewerber aus den nachstehenden Wahlkreisvorschlägen zu streichen:

Vor- und Familiennameaus dem Wahlkreisvorschlag
1.
Vor- und Familienname aus dem Wahlkreisvorschlag
2.

usw.

12.
Der Wahlkreisausschuss beschloss sodann, folgende Wahlkreisvorschläge zuzulassen:

Name der Partei oder WählergruppeKurzbezeichnung
Zahl
mit______Bewerbern, deren Namen und Reihenfolge aus der Anlage Nr. ____ zur Niederschrift ersichtlich sind.
Name der Partei oder WählergruppeKurzbezeichnung
Zahl
mit______Bewerbern, deren Namen und Reihenfolge aus der Anlage Nr. ____ zur Niederschrift ersichtlich sind.
usw.
|_|Die Entscheidung des Wahlkreisausschusses erfolgte einstimmig.
|_|Der Wahlkreisausschuss beschloss mit Stimmenmehrheit.
|_|Die Abstimmung des Wahlkreisausschusses ergab Stimmengleichheit; die Stimme des/der Vorsitzenden gab den Ausschlag.

13.
Der Wahlkreisleiter gab die Entscheidung des Wahlkreisausschusses in der Sitzung im Anschluss an die Beschlussfassung unter kurzer Angabe der Gründe bekannt und wies auf den zulässigen Rechtsbehelf hin.

14.
Vorstehende Niederschrift wurde vom Schriftführer/von der Schriftführerin vorgelesen und vom Wahlkreisleiter, von allen Beisitzern/Beisitzerinnen und vom Schriftführer/von der Schriftführerin unterzeichnet.

Der WahlkreisleiterDie Beisitzer/Beisitzerinnen
___________________________________1. _________________________________
Der Schriftführer/Die Schriftführerin2. _________________________________
___________________________________3. _________________________________
4. _________________________________
5. _________________________________
6. _________________________________

(1) Amtl. Anm.:

Nur anzugeben, wenn der Wahlkreisvorschlag am letzten Tag der Einreichungsfrist eingegangen ist.

(1) Amtl. Anm.:

Nur anzugeben, wenn der Wahlkreisvorschlag am letzten Tag der Einreichungsfrist eingegangen ist.

(1) Amtl. Anm.:

Nur anzugeben, wenn der Wahlkreisvorschlag am letzten Tag der Einreichungsfrist eingegangen ist.