Landesgesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Landtags Rheinland-Pfalz
(Abgeordnetengesetz Rheinland-Pfalz - AbgGRhPf -)

Bibliographie

Titel
Landesgesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Landtags Rheinland-Pfalz (Abgeordnetengesetz Rheinland-Pfalz - AbgGRhPf -)
Amtliche Abkürzung
AbgGRhPf
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Rheinland-Pfalz
Gliederungs-Nr.
1101-4

Vom 21. Juli 1978 (GVBl. S. 587)

Zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 10. Oktober 2024 (GVBl. S. 343)

Abgeordnetenentschädigung gemäß § 5 Absatz 4 zuletzt angepasst durch Beschluss des Landtags Rheinland-Pfalz vom 21. Dezember 2022 (GVBl. S. 488)

Der Landtag Rheinland-Pfalz hat das folgende Gesetz beschlossen:

Inhaltsübersicht§§
Erster Teil
Erwerb und Verlust der Mitgliedschaft im Landtag1
Zweiter Teil
Unabhängigkeit der Abgeordneten, Mitgliedschaft im Landtag und Beruf
Ausübung des Mandats, Verhaltensregeln1a
Schutz der freien Mandatsausübung2
Wahlvorbereitungsurlaub3
Berufs- und Betriebszeiten4
Dritter Teil
Entschädigung der Abgeordneten und Versorgung
Erster Abschnitt
Leistungen an Abgeordnete
Entschädigung5
Aufwandsentschädigung6
Kürzung der Tagegeldpauschale7
Wegfall des Anspruchs auf Aufwandsentschädigung8
Dienstreisen9
Zweiter Abschnitt
Leistungen nach Ausscheiden aus dem Landtag
Übergangsgeld10
Anspruch auf Altersversorgung11
Höhe der Altersversorgung12
Berücksichtigung von Mandatszeiten in anderen Parlamenten13
Gesundheitsschäden14
Versorgungsabfindung15
Sterbegeld16
Hinterbliebenenversorgung17
Anwendung beamtenrechtlicher Vorschriften18
Dritter Abschnitt
Zuschuss zu den Kosten in Krankheits-, Geburts- und Todesfällen, Unterstützungen
Zuschuss zu den Kosten in Krankheits-, Geburts- und Todesfällen19
Unterstützungen20
Vierter Abschnitt
Anrechnung beim Zusammentreffen mehrerer Bezüge aus öffentlichen Kassen21
Fünfter Abschnitt
Gemeinsame Vorschriften
(weggefallen)22
Beginn und Ende der Ansprüche, Zahlungsvorschriften23
Aufrundung24
Verzicht, Übertragbarkeit25
Nichtanrechenbarkeit26
Verwendung im öffentlichen Dienst27
Vierter Teil
Angehörige des öffentlichen Dienstes im Landtag
Erster Abschnitt
Wahlvorbereitungsurlaub28
Zweiter Abschnitt
Abgeordnete mit einem mit dem Mandat unvereinbaren Amt
Unvereinbarkeit von Amt und Mandat29
Ruhen der Rechte und Pflichten aus einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis30
Wiederverwendung nach Beendigung des Mandats31
Dienstzeiten im öffentlichen Dienst32
Beförderungsverbot33
Hochschullehrer33a
Wahlbeamte auf Zeit34
Richter und Angestellte des öffentlichen Dienstes35
Angestellte des Bundes und anderer Länder36
Fünfter Teil
Übergangsregelung, Inkrafttreten
Übergangsregelung für die Angehörigen des öffentlichen Dienstes37
Versorgung für Zeiten vor Inkrafttreten des Gesetzes38
Versorgungsabfindung39
Anrechnung früherer Versorgungsbezüge40
Anrechnung von Zeiten für das Übergangsgeld41
Unterstützung für ehemalige Abgeordnete42
Nichtanrechenbarkeit bei ehemaligen Abgeordneten43
Ausführungsbestimmungen44
Änderung des Landesbeamtengesetzes45
Änderung des Landesrichtergesetzes46
Übergangsbestimmungen47
Änderung des Landeswahlprüfungsgesetzes48
Änderung des Abgeordnetenentschädigungsgesetzes49
Inkrafttreten, Weitergeltung alten Rechts50