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Rheinland-Pfalz
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AbgGRhPf,RP - Abgeordnetengesetz Rheinland-Pfalz
§§ 5 - 27, Dritter Teil - Entschädigung der Abgeordneten und Versorgung
§§ 5 - 27, Dritter Teil - Entschädigung der Abgeordneten und Versorgung
§§ 5 - 9, Erster Abschnitt - Leistungen an Abgeordnete
§§ 10 - 18, Zweiter Abschnitt - Leistungen nach Ausscheiden aus dem Landtag
§§ 19 - 20, Dritter Abschnitt - Zuschuss zu den Kosten in Krankheits-, Geburts- und Todesfällen, Unterstützungen
§ 21, Vierter Abschnitt - Anrechnung beim Zusammentreffen mehrerer Bezüge aus öffentlichen Kassen
§§ 22 - 27, Fünfter Abschnitt - Gemeinsame Vorschriften