§ 3 MFG LSA - Förderinhalte
Bibliographie
- Titel
- Mittelstandsförderungsgesetz Sachsen-Anhalt (MFG LSA)
- Amtliche Abkürzung
- MFG LSA
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Sachsen-Anhalt
- Gliederungs-Nr.
- 707.2
Das Land kann in Ausführung einer aktiven und flexiblen Mittelstandsförderung insbesondere
- 1.
die Innovations- und Investitionstätigkeit,
- 2.
die Bewältigung der Herausforderungen des technischen Fortschritts, der Digitalisierung und des nachhaltigen und ökologischen Wirtschaftens,
- 3.
die Erschließung und Sicherung überregionaler, insbesondere ausländischer Märkte,
- 4.
Existenzgründungen, eine Gründungs- und Unternehmenskultur und eine Kultur der Selbständigkeit,
- 5.
die Unternehmensnachfolge,
- 6.
die Verbesserung der Finanzierungsbedingungen,
- 7.
die Deckung des Fachkräftebedarfs und die Nachwuchsgewinnung sowie die Integration von Ausländerinnen und Ausländern,
- 8.
die berufliche Aus- und Weiterbildung,
- 9.
die Vereinbarkeit von Familie und Beruf einschließlich einer damit im Zusammenhang stehenden Flexibilisierung der Arbeitszeit,
- 10.
die Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat,
- 11.
die zwischenbetriebliche Kooperation, insbesondere zur Bildung von Netzwerken, sowie
- 12.
die Inanspruchnahme von Beratungsleistungen
fördern. Im Rahmen der Mittelstandsförderung ist die Chancengleichheit von Frauen und Männern umzusetzen.