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§ 9 MFG LSA - Mittelstandsklausel

Bibliographie

Titel
Mittelstandsförderungsgesetz Sachsen-Anhalt (MFG LSA)
Amtliche Abkürzung
MFG LSA
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Sachsen-Anhalt
Gliederungs-Nr.
707.2

Vor dem Erlass und der Änderung von Rechts- oder Verwaltungsvorschriften sind die Auswirkungen auf die mittelständische Wirtschaft zu überprüfen. Dabei ist auf mittelstandsfreundliche Regelungen hinzuwirken. Insbesondere sollen Vorschriften, die investitions- und beschäftigungshemmende Wirkungen haben oder einen unverhältnismäßig hohen Aufwand für die mittelständische Wirtschaft verursachen, abgebaut oder vermieden werden. Die Sätze 1 bis 3 gelten auch für kommunale Gebietskörperschaften. Das Prüfungsergebnis ist in die Begründung zum Entwurf der jeweiligen Vorschriften aufzunehmen.