§ 9 MFG LSA - Mittelstandsklausel
Bibliographie
- Titel
- Mittelstandsförderungsgesetz Sachsen-Anhalt (MFG LSA)
- Amtliche Abkürzung
- MFG LSA
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Sachsen-Anhalt
- Gliederungs-Nr.
- 707.2
Vor dem Erlass und der Änderung von Rechts- oder Verwaltungsvorschriften sind die Auswirkungen auf die mittelständische Wirtschaft zu überprüfen. Dabei ist auf mittelstandsfreundliche Regelungen hinzuwirken. Insbesondere sollen Vorschriften, die investitions- und beschäftigungshemmende Wirkungen haben oder einen unverhältnismäßig hohen Aufwand für die mittelständische Wirtschaft verursachen, abgebaut oder vermieden werden. Die Sätze 1 bis 3 gelten auch für kommunale Gebietskörperschaften. Das Prüfungsergebnis ist in die Begründung zum Entwurf der jeweiligen Vorschriften aufzunehmen.