§ 5 MFG LSA - Abstimmung von Fördermaßnahmen
Bibliographie
- Titel
- Mittelstandsförderungsgesetz Sachsen-Anhalt (MFG LSA)
- Amtliche Abkürzung
- MFG LSA
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Sachsen-Anhalt
- Gliederungs-Nr.
- 707.2
(1) Die Fördermaßnahmen des Landes, die Auswirkungen auf die mittelständische Wirtschaft haben könnten, sind aufeinander abzustimmen. Dabei sind Fördermaßnahmen des Bundes und der Europäischen Union zu berücksichtigen.
(2) Bei der Vorbereitung und Festlegung von Art und Umfang der Förderprogramme oder der Förderrichtlinien für die mittelständische Wirtschaft sind die zuständigen Kammern und Verbände sowie die Spitzenorganisationen der Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu hören.