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§ 10 MFG LSA - Mittelstandsbericht

Bibliographie

Titel
Mittelstandsförderungsgesetz Sachsen-Anhalt (MFG LSA)
Amtliche Abkürzung
MFG LSA
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Sachsen-Anhalt
Gliederungs-Nr.
707.2

(1) Die Landesregierung berichtet dem Landtag beginnend im Jahr 2021 in angemessenen Abständen, mindestens alle fünf Jahre, über die Entwicklung und die Lage der mittelständischen Wirtschaft (Mittelstandsbericht).

(2) Der Mittelstandsbericht soll auch die Ergebnisse der eingeleiteten und durchgeführten Fördermaßnahmen und deren Auswirkungen darstellen sowie erforderlichenfalls Vorschläge für weitere Fördermaßnahmen enthalten.