§ 9 PauschV
Bibliographie
- Titel
- Verordnung zur Durchführung von Modellvorhaben zur Pauschalierung der Sozialhilfe (Pauschalierungsverordnung - PauschV)
- Amtliche Abkürzung
- PauschV
- Normtyp
- Rechtsverordnung
- Normgeber
- Nordrhein-Westfalen
- Gliederungs-Nr.
- 2170
Zur Unterstützung der Durchführung und Evaluation der Erprobung sollen das für das Sozialhilferecht zuständige Ministerium, die Kommunalen Spitzenverbände und die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege zusammenarbeiten. §§ 10 Abs. 2 und 95 BSHG sind besonders zu beachten.