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  • ab 11.04.2000 (aktuelle Fassung)

§ 9 PauschV

Bibliographie

Titel
Verordnung zur Durchführung von Modellvorhaben zur Pauschalierung der Sozialhilfe (Pauschalierungsverordnung - PauschV)
Amtliche Abkürzung
PauschV
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Nordrhein-Westfalen
Gliederungs-Nr.
2170

Zur Unterstützung der Durchführung und Evaluation der Erprobung sollen das für das Sozialhilferecht zuständige Ministerium, die Kommunalen Spitzenverbände und die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege zusammenarbeiten. §§ 10 Abs. 2 und 95 BSHG sind besonders zu beachten.