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  • ab 11.04.2000 (aktuelle Fassung)

§ 8 PauschV

Bibliographie

Titel
Verordnung zur Durchführung von Modellvorhaben zur Pauschalierung der Sozialhilfe (Pauschalierungsverordnung - PauschV)
Amtliche Abkürzung
PauschV
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Nordrhein-Westfalen
Gliederungs-Nr.
2170

Die Evaluation beinhaltet eine an der Aufgabenstellung und Zielsetzung des Bundessozialhilfegesetzes ausgerichtete systematische Beschreibung und Bewertung der Erprobung auf der Grundlage empirisch gewonnener Daten.

Der Träger der Sozialhilfe legt für die Erprobung seine Ziele und Zielgruppen fest.