Landesbesoldungsgesetz (LBesG)

Bibliographie

Titel
Landesbesoldungsgesetz (LBesG)
Amtliche Abkürzung
LBesG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Rheinland-Pfalz
Gliederungs-Nr.
2032-1

Vom 18. Juni 2013 (GVBl. S. 157, 158) (1)

Zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 8. April 2022 (GVBl. S. 120) (2)

Inhaltsübersicht*§§
Teil 1
Allgemeine Bestimmungen
Abschnitt 1
Grundsätze
Geltungsbereich1
Regelung durch Gesetz2
Bestandteile der Besoldung3
Anspruch auf Besoldung4
Anpassung der Besoldung5
Aufwandsentschädigungen6
Sonstige Zuwendungen7
Abschnitt 2
Zahlung der Bezüge
Zahlungsweise8
Besoldung bei Teilzeitbeschäftigung9
Vorschuss während der Pflegezeit oder Familienpflegezeit9a
Ausgleichszahlung10
Kürzung der Besoldung bei Gewährung einer Versorgung durch eine zwischen- oder überstaatliche Einrichtung11
Anrechnung anderer Einkünfte12
Anrechnung von Sachbezügen13
Besoldung bei mehreren Hauptämtern14
Schuldhaftes Fernbleiben vom Dienst15
Rückforderung von Bezügen16
Abtretung von Bezügen, Verpfändung, Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht17
Verjährung18
Abschnitt 3
Begriffsbestimmungen
Dienstlicher Wohnsitz19
Öffentlich-rechtliche Dienstherren20
Teil 2
Grundgehalt und Leistungsbezüge
Abschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen
Grundsatz der funktionsgerechten Besoldung21
Bestimmung des Grundgehalts nach dem Amt22
Abschnitt 2
Vorschriften für Beamtinnen und Beamte
Landesbesoldungsordnungen A und B23
Hauptamtliche kommunale Wahlbeamtinnen und Wahlbeamte auf Zeit24
Einstiegsämter25
Beförderungsämter26
Obergrenzen für Beförderungsämter und höchstzulässige Ämter27
Obergrenzen und höchstzulässige Ämter im kommunalen Bereich28
Bemessung des Grundgehalts29
Berücksichtigungsfähige Zeiten30
Nicht zu berücksichtigende Zeiten31
(weggefallen)32
Prämien und Zulagen für besondere Leistungen, Jahresprämie33
Abschnitt 3
Vorschriften für Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte
Landesbesoldungsordnung R34
Bemessung des Grundgehalts35
Abschnitt 4
Vorschriften für Professorinnen und Professoren, hauptberufliche Leiterinnen und Leiter sowie Mitglieder von Leitungsgremien an Hochschulen
Landesbesoldungsordnung W36
Leistungsbezüge37
Grundsätze zur Gewährung von Leistungsbezügen38
Forschungs- und Lehrzulage39
Verordnungsermächtigung40
Teil 3
Zuschläge, Zulagen und Vergütungen
Abschnitt 1
Zuschläge
Familienzuschlag41
Sonderzuschlag zum Familienzuschlag41a
Altersteilzeitzuschlag42
Zuschlag nach Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze43
Zuschlag bei Teilzeitbeschäftigung nach § 38 Abs. 4 LBG43a
Zuschlag bei begrenzter Dienstfähigkeit44
Sonderzuschlag zur Sicherung der Funktions- und Wettbewerbsfähigkeit45
Abschnitt 2
Zulagen
Amtszulagen46
Stellenzulagen47
Stellenzulage für hauptamtliche Lehrkräfte48
Zulage für Lehrkräfte mit besonderen Funktionen49
Zulagen für besondere Erschwernisse50
Ausgleichszulage51
Ausgleichszulage bei Dienstherrenwechsel52
Abschnitt 3
Vergütungen
Mehrarbeitsvergütung53
Vergütung für die Teilnahme an Sitzungen kommunaler Vertretungskörperschaften und ihrer Ausschüsse54
Vergütung für Beamtinnen und Beamte im Vollstreckungsdienst55
Teil 4
Auslandsbesoldung
Auslandsbesoldung56
Teil 5
Anwärterbezüge
Anwärterbezüge57
Anwärterbezüge nach Ablegung der Laufbahnprüfung58
Anwärtersonderzuschläge59
Unterrichtsvergütung für Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter60
Anrechnung anderer Einkünfte61
Kürzung der Anwärterbezüge62
Teil 6
Dienstkleidung und Unterkunft
Dienstkleidung und Unterkunft63
Teil 7
Besondere Bestimmungen für die dienstordnungsmäßig Angestellten bei den sonstigen der Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts
Besondere Bestimmungen für den Bereich der Sozialversicherung64
Teil 8
Übergangs- und Schlussbestimmungen
Überführung oder Überleitung in die Landesbesoldungsordnungen A, B, W und R65
Einordnung der vorhandenen Besoldungsempfängerinnen und Besoldungsempfänger der Besoldungsordnungen A und R in die neuen Grundgehaltstabellen66
Übergangsvorschrift für vorhandene Ämter der Besoldungsordnung C67
Übergangsregelung bei Gewährung einer Versorgung durch eine zwischenstaatliche oder überstaatliche Einrichtung68
Sonstige Übergangsvorschriften69
Allgemeine Verwaltungsvorschriften70
Landesbesoldungsordnungen A und BAnlage 1
Zusätze zu den Grundamtsbezeichnungen der Landesbesoldungsordnung AAnlage 2
Landesbesoldungsordnung RAnlage 3
Landesbesoldungsordnung WAnlage 4
Landesbesoldungsordnung C (kw)Anlage 5
GrundgehaltssätzeAnlage 6
FamilienzuschlagAnlage 7
ZulagenAnlage 8
AnwärtergrundbetragAnlage 9
Grundgehaltssätze und Zulagen der Landesbesoldungsordnung C (kw)Anlage 10
AuslandsbesoldungAnlage 11

Artikel 1 des Landesgesetzes zur Reform des finanziellen öffentlichen Dienstrechts vom 18. Juni 2013 (GVBl. S. 157)

Artikel 8 des Gesetzes vom 8. April 2022 (GVBl. S. 120):

"Überleitung

(1) Die am 1. Januar 2022 im Amt befindlichen Beamtinnen und Beamten mit der Amtsbezeichnung "Amtsmeisterin, Amtsmeister“ oder "Hauptwachtmeisterin, Hauptwachtmeister“ in der Besoldungsgruppe A 4 der Landesbesoldungsordnung A werden an diesem Tag mit der Amtsbezeichnung "Oberamtsmeisterin, Oberamtsmeister“ oder "Erste Hauptwachtmeisterin, Erster Hauptwachtmeister“ in die Besoldungsgruppe A 5 der Landesbesoldungsordnung A übergeleitet. Für die Dienstbezeichnungen der Beamtinnen und Beamten auf Widerruf im Vorbereitungsdienst zum ersten Einstiegsamt gilt Entsprechendes.

(2) Die am 1. Januar 2022 der jeweiligen Stufe 1 der Besoldungsgruppen A 4 bis A 7 zugeordneten Beamtinnen und Beamte werden an diesem Tag unter Berücksichtigung der Überleitung nach Absatz 1 der jeweiligen Stufe 2 der Besoldungsgruppen A 5 bis A 7 zugeordnet. Mit dieser Zuordnung beginnt das weitere Aufsteigen in den Stufen; eine Vorverlegung durch berücksichtigungsfähige Zeiten gemäß § 29 Abs. 2 Satz 2 des Landesbesoldungsgesetzes findet dabei nicht statt."

Die Inhaltsübersicht wurde redaktionell angepasst.