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Rheinland-Pfalz
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LBesG,RP - Landesbesoldungsgesetz
§§ 65 - 70, Teil 8 - Übergangs- und Schlussbestimmungen
§§ 65 - 70, Teil 8 - Übergangs- und Schlussbestimmungen
§ 65 LBesG, Überführung oder Überleitung in die Landesbesoldungsordnungen A, B, W und R
§ 66 LBesG, Einordnung der vorhandenen Besoldungsempfängerinnen und Besoldungsempfänger der Besoldungsordnungen A und R in die neuen Grundgehaltstabellen
§ 67 LBesG, Übergangsvorschrift für vorhandene Ämter der Besoldungsordnung C
§ 68 LBesG, Übergangsregelung bei Gewährung einer Versorgung durch eine zwischenstaatliche oder überstaatliche Einrichtung
§ 69 LBesG, Sonstige Übergangsvorschriften
§ 70 LBesG, Allgemeine Verwaltungsvorschriften