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Rheinland-Pfalz
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LBesG,RP - Landesbesoldungsgesetz
§§ 21 - 40, Teil 2 - Grundgehalt und Leistungsbezüge
§§ 21 - 40, Teil 2 - Grundgehalt und Leistungsbezüge
§§ 21 - 22, Abschnitt 1 - Allgemeine Bestimmungen
§§ 23 - 33, Abschnitt 2 - Vorschriften für Beamtinnen und Beamte
§§ 34 - 35, Abschnitt 3 - Vorschriften für Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte
§§ 36 - 40, Abschnitt 4 - Vorschriften für Professorinnen und Professoren, hauptberufliche Leiterinnen und Leiter sowie Mitglieder von Leitungsgremien an Hochschulen