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§ 5 BauGebVO - Bemessungsgrundlagen

Bibliographie

Titel
Landesverordnung über Verwaltungsgebühren in Angelegenheiten der Bauaufsicht (Baugebührenverordnung - BauGebVO)
Amtliche Abkürzung
BauGebVO
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Schleswig-Holstein
Gliederungs-Nr.
2013-2-68

Bei der Bemessung der Verwaltungsgebühren sind die Richtwerte und die Stundensätze, die zum Zeitpunkt des Abschlusses der Amtshandlung gelten, zugrunde zu legen.