§ 5 BauGebVO - Bemessungsgrundlagen
Bibliographie
- Titel
- Landesverordnung über Verwaltungsgebühren in Angelegenheiten der Bauaufsicht (Baugebührenverordnung - BauGebVO)
- Amtliche Abkürzung
- BauGebVO
- Normtyp
- Rechtsverordnung
- Normgeber
- Schleswig-Holstein
- Gliederungs-Nr.
- 2013-2-68
Bei der Bemessung der Verwaltungsgebühren sind die Richtwerte und die Stundensätze, die zum Zeitpunkt des Abschlusses der Amtshandlung gelten, zugrunde zu legen.