Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts
(Wasserhaushaltsgesetz - WHG) 1)2)

Bibliographie

Titel
Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz - WHG)  
Amtliche Abkürzung
WHG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
753-13

Vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585) (1)

Geändert durch Artikel 12 des Gesetzes vom 11. August 2010 (BGBl. I S. 1163)

Inhaltsübersicht§§
Kapitel 1
Allgemeine Bestimmungen
Zweck1
Anwendungsbereich2
Begriffsbestimmungen3
Gewässereigentum, Schranken des Grundeigentums4
Allgemeine Sorgfaltspflichten5
Kapitel 2
Bewirtschaftung von Gewässern
Abschnitt 1
Gemeinsame Bestimmungen
Allgemeine Grundsätze der Gewässerbewirtschaftung6
Bewirtschaftung nach Flussgebietseinheiten7
Erlaubnis, Bewilligung8
Benutzungen9
Inhalt der Erlaubnis und der Bewilligung10
Erlaubnis-, Bewilligungsverfahren11
Voraussetzungen für die Erteilung der Erlaubnis und der Bewilligung, Bewirtschaftungsermessen12
Inhalts- und Nebenbestimmungen der Erlaubnis und der Bewilligung13
Besondere Vorschriften für die Erteilung der Bewilligung14
Gehobene Erlaubnis15
Ausschluss privatrechtlicher Abwehransprüche16
Zulassung vorzeitigen Beginns17
Widerruf der Erlaubnis und der Bewilligung18
Planfeststellungen und bergrechtliche Betriebspläne19
Alte Rechte und alte Befugnisse20
Anmeldung alter Rechte und alter Befugnisse21
Ausgleich zwischen konkurrierenden Gewässerbenutzungen22
Rechtsverordnungen zur Gewässerbewirtschaftung23
Erleichterungen für EMAS-Standorte24
Abschnitt 2
Bewirtschaftung oberirdischer Gewässer
Gemeingebrauch25
Eigentümer- und Anliegergebrauch26
Bewirtschaftungsziele für oberirdische Gewässer27
Einstufung künstlicher und erheblich veränderter Gewässer28
Fristen zur Erreichung der Bewirtschaftungsziele29
Abweichende Bewirtschaftungsziele30
Ausnahmen von den Bewirtschaftungszielen31
Reinhaltung oberirdischer Gewässer32
Mindestwasserführung33
Durchgängigkeit oberirdischer Gewässer34
Wasserkraftnutzung35
Anlagen in, an, über und unter oberirdischen Gewässern36
Wasserabfluss37
Gewässerrandstreifen38
Gewässerunterhaltung39
Träger der Unterhaltungslast40
Besondere Pflichten bei der Gewässerunterhaltung41
Behördliche Entscheidungen zur Gewässerunterhaltung42
Abschnitt 3
Bewirtschaftung von Küstengewässern
Erlaubnisfreie Benutzungen von Küstengewässern43
Bewirtschaftungsziele für Küstengewässer44
Reinhaltung von Küstengewässern45
Abschnitt 4
Bewirtschaftung des Grundwassers
Erlaubnisfreie Benutzungen des Grundwassers46
Bewirtschaftungsziele für das Grundwasser47
Reinhaltung des Grundwassers48
Erdaufschlüsse49
Kapitel 3
Besondere wasserwirtschaftliche Bestimmungen
Abschnitt 1
Öffentliche Wasserversorgung, Wasserschutzgebiete, Heilquellenschutz
Öffentliche Wasserversorgung50
Festsetzung von Wasserschutzgebieten51
Besondere Anforderungen in Wasserschutzgebieten52
Heilquellenschutz53
Abschnitt 2
Abwasserbeseitigung
Abwasser, Abwasserbeseitigung54
Grundsätze der Abwasserbeseitigung55
Pflicht zur Abwasserbeseitigung56
Einleiten von Abwasser in Gewässer57
Einleiten von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen58
Einleiten von Abwasser in private Abwasseranlagen59
Abwasseranlagen60
Selbstüberwachung bei Abwassereinleitungen und Abwasseranlagen61
Abschnitt 3
Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
Anforderungen an den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen62
Eignungsfeststellung63
Abschnitt 4
Gewässerschutzbeauftragte
Bestellung von Gewässerschutzbeauftragten64
Aufgaben von Gewässerschutzbeauftragten65
Weitere anwendbare Vorschriften66
Abschnitt 5
Gewässerausbau, Deich-, Damm- und Küstenschutzbauten
Grundsatz, Begriffsbestimmung67
Planfeststellung, Plangenehmigung68
Abschnittsweise Zulassung, vorzeitiger Beginn69
Anwendbare Vorschriften, Verfahren70
Enteignungsrechtliche Vorwirkung71
Abschnitt 6
Hochwasserschutz
Hochwasser72
Bewertung von Hochwasserrisiken, Risikogebiete73
Gefahrenkarten und Risikokarten74
Risikomanagementpläne75
Überschwemmungsgebiete an oberirdischen Gewässern76
Rückhalteflächen77
Besondere Schutzvorschriften für festgesetzte Überschwemmungsgebiete78
Information und aktive Beteiligung79
Koordinierung80
Vermittlung durch die Bundesregierung81
Abschnitt 7
Wasserwirtschaftliche Planung und Dokumentation
Maßnahmenprogramm82
Bewirtschaftungsplan83
Fristen für Maßnahmenprogramme und Bewirtschaftungspläne84
Aktive Beteiligung interessierter Stellen85
Veränderungssperre zur Sicherung von Planungen86
Wasserbuch87
Informationsbeschaffung und -übermittlung88
Abschnitt 8
Haftung für Gewässerveränderungen
Haftung für Änderungen der Wasserbeschaffenheit89
Sanierung von Gewässerschäden90
Abschnitt 9
Duldungs- und Gestattungsverpflichtungen
Gewässerkundliche Maßnahmen91
Veränderung oberirdischer Gewässer92
Durchleitung von Wasser und Abwasser93
Mitbenutzung von Anlagen94
Entschädigung für Duldungs- und Gestattungsverpflichtungen95
Kapitel 4
Entschädigung, Ausgleich
Art und Umfang von Entschädigungspflichten96
Entschädigungspflichtige Person97
Entschädigungsverfahren98
Ausgleich99
Kapitel 5
Gewässeraufsicht
Aufgaben der Gewässeraufsicht100
Befugnisse der Gewässeraufsicht101
Gewässeraufsicht bei Anlagen und Einrichtungen der Verteidigung102
Kapitel 6
Bußgeld- und Überleitungsbestimmungen
Bußgeldvorschriften103
Überleitung bestehender Erlaubnisse und Bewilligungen104
Überleitung bestehender sonstiger Zulassungen105
Überleitung bestehender Schutzgebietsfestsetzungen106
Anlagen
(zu § 3 Nummer 11)Anlage 1
(zu § 7 Absatz 1 Satz 3)Anlage 2

Dieses Gesetz dient der Umsetzung der

  • Richtlinie 80/68/EWG des Rates vom 17. Dezember 1979 über den Schutz des Grundwassers gegen Verschmutzung durch bestimmte gefährliche Stoffe (ABl. L 20 vom 26.1.1980, S. 43), die durch die Richtlinie 2000/60/EG (ABl. L 327 vom 22.12.2000, S. 1) geändert worden ist,
  • Richtlinie 91/271/EWG des Rates vom 21. Mai 1991 über die Behandlung von kommunalem Abwasser (ABl. L 135 vom 30.5.1991, S. 40), die zuletzt durch die Verordnung (EG) Nr. 1137/2008 (ABl. L 311 vom 21.11.2008, S. 1) geändert worden ist,
  • Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik (ABl. L 327 vom 22.12.2000, S. 1), die zuletzt durch die Richtlinie 2008/105/EG (ABl. L 348 vom 24.12.2008, S. 84) geändert worden ist,
  • Richtlinie 2004/35/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. April 2004 über Umwelthaftung zur Vermeidung und Sanierung von Umweltschäden (ABl. L 143 vom 30.4.2004, S. 56), die durch die Richtlinie 2006/21/EG (ABl. L 102 vom 11.4.2006, S. 15) geändert worden ist,
  • Richtlinie 2006/11/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Februar 2006 betreffend die Verschmutzung infolge der Ableitung bestimmter gefährlicher Stoffe in die Gewässer der Gemeinschaft (ABl. L 64 vom 4.3.2006, S. 52),
  • Richtlinie 2006/118/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 zum Schutz des Grundwassers vor Verschmutzung und Verschlechterung (ABl. L 372 vom 27.12.2006, S. 19, L 53 vom 22.2.2007, S. 30, L 139 vom 31.5.2007, S. 39),
  • Richtlinie 2007/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2007 über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken (ABl. L 288 vom 6.11.2007, S. 27).

Die Verpflichtungen aus der Richtlinie 98/34/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Juni 1998 über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der Normen und technischen Vorschriften und der Vorschriften für die Dienste der Informationsgesellschaft (ABl. L 204 vom 21.7.1998, S. 37), die zuletzt durch die Richtlinie 2006/96/EG (ABl. L 363 vom 20.12.2006, S. 81) geändert worden ist, sind beachtet worden.