Versionsverlauf


  • ab 01.01.2021 (aktuelle Fassung)

Drittes Gesetz zu den Finanzbeziehungen zwischen dem Freistaat Sachsen und seinen Kommunen

Bibliographie

Titel
Drittes Gesetz zu den Finanzbeziehungen zwischen dem Freistaat Sachsen und seinen Kommunen
Redaktionelle Abkürzung
3. FBG,SN
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Sachsen
Gliederungs-Nr.
50-27A

Vom 31. März 2021 (SächsGVBl. S. 411)

Der Sächsische Landtag hat am 31. März 2021 das folgende Gesetz beschlossen:

Redaktionelle InhaltsübersichtArtikel
Gesetz über die Festlegung der Finanzausgleichsmassen und der Verbundquoten in den Jahren 2021 und 2022
(Finanzausgleichsmassengesetz 2021/2022 - FAMG 2021/2022)
1
Änderung des Sächsischen Finanzausgleichsgesetzes2
Weitere Änderung des Sächsischen Finanzausgleichsgesetzes3
Änderung des Gesetzes über die Errichtung eines Sondervermögens "Kommunaler Strukturfonds"4
Änderung des Gesetzes über die Gewährung pauschaler Zuweisungen zur Stärkung des ländlichen Raumes im Freistaat Sachsen in den Jahren 2018 bis 20205
Änderung des Sächsischen Gesetzes zur Ausführung des Sozialgesetzbuches6
Aufhebung der Nettobelastungsermittlungs-VO7
Änderung des Sächsischen Gewässerunterhaltungsunterstützungsgesetzes8
Bekanntmachungserlaubnis9
Inkrafttreten, Außerkrafttreten10