Art. 5 3. FBG - Änderung des Gesetzes über die Gewährung pauschaler Zuweisungen zur Stärkung des ländlichen Raumes im Freistaat Sachsen in den Jahren 2018 bis 2020
Bibliographie
- Titel
- Drittes Gesetz zu den Finanzbeziehungen zwischen dem Freistaat Sachsen und seinen Kommunen
- Redaktionelle Abkürzung
- 3. FBG,SN
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Sachsen
- Gliederungs-Nr.
- 50-27A
Das Gesetz über die Gewährung pauschaler Zuweisungen zur Stärkung des ländlichen Raumes im Freistaat Sachsen in den Jahren 2018 bis 2020 vom 29. Juni 2018 (GVBl. S. 469), das durch Artikel 20 des Gesetzes vom 14. Dezember 2018 (SächsGVBl. S. 782) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
In der Überschrift und in § 1 Absatz 1 wird jeweils die Angabe "2020" durch die Angabe "2021" ersetzt.
- 2.
§ 2 wird wie folgt geändert:
- a)
In Satz 1 werden die Wörter "Artikel 2 des Gesetzes vom 11. April 2018 (SächsGVBl. S. 171)" durch die Wörter "Artikel 3 des Gesetzes vom 31. März 2021 (SächsGVBl. S. 411)" ersetzt.
- b)
In Satz 2 werden die Wörter "Jahre 2019 und 2020" durch die Wörter "Jahre 2019, 2020 und 2021" ersetzt.
- c)
In Satz 3 wird die Angabe "2021" durch die Angabe "2022" ersetzt.
- 3.
In § 3 wird die Angabe "2022" durch die Angabe "2023" ersetzt.