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  • ab 01.01.2018 (aktuelle Fassung)

§ 16 ThürAzVO - Erprobung von Arbeitszeitmodellen

Bibliographie

Titel
Thüringer Verordnung über die Arbeitszeit der Beamten (Thüringer Arbeitszeitverordnung - ThürAzVO)
Amtliche Abkürzung
ThürAzVO
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Thüringen
Gliederungs-Nr.
2030-24

Die oberste Dienstbehörde oder die von ihr ermächtigten Behörden können unter Berücksichtigung der Richtlinie 2003/88/EG Abweichungen von § 9 zulassen. Dabei ist die Arbeits- und Auskunftsfähigkeit sicherzustellen. § 15 Abs. 1 Satz 2 bis 4 gilt entsprechend.