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  • ab 01.01.2018 (aktuelle Fassung)

§ 4 ThürAzVO - Wöchentliche Höchstarbeitszeit

Bibliographie

Titel
Thüringer Verordnung über die Arbeitszeit der Beamten (Thüringer Arbeitszeitverordnung - ThürAzVO)
Amtliche Abkürzung
ThürAzVO
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Thüringen
Gliederungs-Nr.
2030-24

Die wöchentliche Höchstarbeitszeit darf in einem Zeitraum von vier Monaten im Durchschnitt 48 Stunden nicht überschreiten. Zeiten eines Erholungsurlaubs und Zeiten einer krankheitsbedingten Abwesenheit bleiben bei der Berechnung des Durchschnitts unberücksichtigt.