Versionsverlauf


  • ab 01.01.2012 (aktuelle Fassung)

§ 1 HG 2012 - Feststellung des Haushaltsplans

Bibliographie

Titel
Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans des Landes Hessen für das Haushaltsjahr 2012 (Haushaltsgesetz 2012)
Redaktionelle Abkürzung
HG 2012,HE
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Hessen
Gliederungs-Nr.
43-81

Der diesem Gesetz als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2012 wird in Einnahme und Ausgabe auf

29.732.702.300 Euro

festgestellt.