Versionsverlauf


  • ab 01.01.2005 (aktuelle Fassung)

§ 3 HG 2005 - Leistungen des Bundes

Bibliographie

Titel
Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans des Landes Hessen für das Haushaltsjahr 2005 (Haushaltsgesetz 2005)
Redaktionelle Abkürzung
HG 2005,HE
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Hessen
Gliederungs-Nr.
43-73

Bei Haushaltstiteln, die eine Leistung des Bundes vorsehen, gelten Ansätze und Verpflichtungsermächtigungen im gleichen Verhältnis als gesperrt, in dem der Bund seine Leistung mindert; § 41 der Hessischen Landeshaushaltsordnung bleibt unberührt.