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Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Rettungssanitäterinnen und Rettungssanitäter sowie Rettungshelferinnen und Rettungshelfer (RettAPO)

Bibliographie

Titel
Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Rettungssanitäterinnen und Rettungssanitäter sowie Rettungshelferinnen und Rettungshelfer (RettAPO)
Amtliche Abkürzung
RettAPO
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Nordrhein-Westfalen
Gliederungs-Nr.
215

Vom 4. Dezember 2017 (GV. NRW. S. 919)

Auf Grund des § 4 Absatz 6 des Rettungsgesetzes NRW vom 24. November 1992 (GV. NRW. S. 458), der durch Artikel 17 des Gesetzes vom 15. Juni 1999 (GV. NRW. S. 386) angefügt worden ist, verordnet das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales:

Redaktionelle Inhaltsübersicht§§
Ausbildung1
Ausbildungsstätten2
Verkürzung der Ausbildung3
Zulassungsvoraussetzungen4
Ausbildungszeit5
Prüfungsausschuss6
Zulassung zur Prüfung7
Gliederung und Durchführung der Prüfung8
Benotung9
Rücktritt von der Prüfung10
Versäumnisfolgen11
Ordnungsverstöße und Täuschungsversuche12
Bestehen und Wiederholen der Prüfung13
Niederschrift, Prüfungsunterlagen14
Gleichwertige Ausbildungen15
Anerkennung von Ausbildungen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland16
Zuständige Behörden17
Übergangsbestimmungen18
Inkrafttreten19
Lernzielkatalog für Rettungssanitäterinnen und RettungssanitäterAnlage 1
Praktikum für Rettungssanitäterinnen und Rettungssanitäter im KrankenhausAnlage 2
Praktikum für Rettungssanitäterinnen und Rettungssanitäter an einer RettungswacheAnlage 3
Lernzielkatalog für Rettungshelferinnen und RettungshelferAnlage 4
Praktikum für Rettungshelferinnen und Rettungshelfer an einer RettungswacheAnlage 5
Zeugnis über die staatliche Prüfung für Rettungssanitäterinnen und Rettungssanitäter in Nordrhein-WestfalenAnlage 6
Zeugnis über die staatliche Prüfung für Rettungshelferinnen und Rettungshelfer in Nordrhein-WestfalenAnlage 7