§ 2 LPresseG - Zulassungsfreiheit
Bibliographie
- Titel
- Gesetz über die Presse (Landespressegesetz)
- Redaktionelle Abkürzung
- LPresseG,SH
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Schleswig-Holstein
- Gliederungs-Nr.
- 2250-1
Die Pressetätigkeit einschließlich der Errichtung eines Verlagsunternehmens oder eines sonstigen Betriebes des Pressegewerbes darf von irgendeiner Zulassung nicht abhängig gemacht werden.