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Gesetz über die Feststellung eines Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2019
(Haushaltsgesetz 2019)

Bibliographie

Titel
Gesetz über die Feststellung eines Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2019 (Haushaltsgesetz 2019)
Redaktionelle Abkürzung
HG 2019,SH
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Schleswig-Holstein
Gliederungs-Nr.
Keine FN

Vom 12. Dezember 2018 (GVOBl. Schl.-H. S. 866)

Geändert durch § 2 des Gesetzes vom 21. Juni 2019 (GVOBl. Schl.-H. S. 182)

Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:

Inhaltsübersicht§§
Feststellung des Haushaltsplanes1
Kreditermächtigungen, derivative Finanzgeschäfte2
Kredit- und Zinsmanagement3
Haushaltswirtschaftliche Sperren4
Betragsgrenzen bei über- und außerplanmäßigen Ausgaben und Verpflichtungen5
Zusätzliche Ausgaben und Verpflichtungen6
Bewirtschaftung des Einzelplans 127
Allgemeine und Einzelplan übergreifende Bewirtschaftungsregeln8
Struktur- und Funktionalreform9
Deckungsfähigkeit und Rücklagen10
Stellenpläne und Stellenübersichten11
Leerstellen12
Ausbringung und Übertragung von Planstellen und Stellen13
Ermächtigungen für sonstige Personal bewirtschaftende Maßnahmen14
Übernahme von geprüften Nachwuchskräften15
Grundstücksangelegenheiten16
Sonstige Vermögensgegenstände17
Bürgschaften und andere Sekundär-verpflichtungen18
Ermächtigungen für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Inneres, ländliche Räume und Integration19
Ermächtigungen für den Geschäftsbereich des Finanzministeriums20
Beteiligung an der HSH Nordbank AG21
Hochschulen und Forschungsinstitute22
Ermächtigungen für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus23
Ermächtigungen für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur24
Ermächtigungen für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Justiz, Europa, Verbraucherschutz und Gleichstellung25
Ermächtigungen für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren26
Ermächtigungen für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung27
Ermächtigungen für den Geschäftsbereich des Ministerpräsidenten - Staatskanzlei28
Ermächtigungen für den Einzelplan 1429
Investitionsbank30
Ermächtigung zur Änderung der Ansätze für die Gemeinschaftsaufgaben31
Solländerungen32
Weitergeltung von Bestimmungen33
Schulgirokonten34
Ergänzende Bestimmung zum Gesetz über die Stiftungsuniversität zu Lübeck35
Inkrafttreten36
Gesamtplan des Landeshaushaltsplans 2019Anlage