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Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans für die Haushaltsjahre 2015 und 2016
(Haushaltsgesetz 2015/2016 - HG 2015/2016 -).

Bibliographie

Titel
Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 (Haushaltsgesetz 2015/2016 - HG 2015/2016 -).
Amtliche Abkürzung
HG 2015/2016
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Sachsen-Anhalt
Gliederungs-Nr.
633.28

Vom 15. Januar 2015 (GVBl. LSA S. 2) (1)

Geändert durch Gesetz vom 22. Oktober 2015 (GVBl. LSA S. 528)

Redaktionelle Inhaltsübersicht§§
Einnahmen, Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen1
Zuwendungen2
Kreditaufnahme3
Kassenverstärkungskredite4
Garantien und Bürgschaften5
Betragsgrenze für über- und außerplanmäßige Ausgaben6
Übertragbarkeit von Ausgabeansätzen7
Stellen- und Personalwirtschaft8
Deckungsfähigkeit9
Mehreinnahmen und Mehrausgaben10
Verbindlichkeit von Erläuterungen11
Abweichung vom Bruttoprinzip12
Ausnahmen nach § 63 Abs. 3 der Landeshaushaltsordnung des Landes Sachsen-Anhalt13
Flächenverkäufe14
Vorfinanzierung durch Dritte15
Operationelle Programme16
Kostenerstattung nach dem Aufnahmegesetz im Jahr 2015 17
Mehrausgaben in Zusammenhang mit der Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen18
Sonderregelung19
Sprachliche Gleichstellung20
Inkrafttreten21
Haushaltsplan des Landes Sachsen-Anhalt für die Haushaltsjahre 2015/2016Erste Anlage
Allgemeine Bestimmungen zu den Stellenplänen, Stellenübersichten und Bedarfsnachweisen für das Haushaltsjahr 2015/2016 (Allgemeine Bestimmungen 2015/2016)Zweite Anlage

Zur Feststellung des Haushaltsplans für die Haushaltsjahre 2017 und 2018 siehe Haushaltsgesetz 2017/2018 vom 22. März 2017 (GVBl. LSA S. 40).