Gesetz über das Ausländerzentralregister
(AZR-Gesetz)
Bibliographie
- Titel
- Gesetz über das Ausländerzentralregister (AZR-Gesetz)
- Redaktionelle Abkürzung
- AZRG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Bund
- Gliederungs-Nr.
- 26-8
Vom 2. September 1994 (BGBl. I S. 2265)
Zuletzt geändert durch Artikel 12 des Gesetzes vom 8. Mai 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 152)
Inhaltsübersicht* | §§ |
---|---|
Kapitel 1 | |
Registerbehörde und Zweck des Registers | |
Registerbehörde, Bestandteile des Registers, Zweck des Registers | 1 |
Kapitel 2 | |
Allgemeiner Datenbestand des Registers | |
Abschnitt 1 | |
Anlass der Speicherung, Inhalt | |
Anlass der Speicherung | 2 |
Allgemeiner Inhalt | 3 |
Übermittlungssperren | 4 |
Suchvermerke | 5 |
Abschnitt 2 | |
Datenübermittlung an die Registerbehörde, Verantwortlichkeiten, Aufzeichnungspflicht | |
Übermittelnde Stellen, Inhalt der Datenübermittlung | 6 |
Übermittlung und Veränderung von Daten im Wege der Direkteingabe | 7 |
Verantwortung für den Registerinhalt, Datenpflege | 8 |
Datenabgleich | 8a |
Aufzeichnungspflicht bei Speicherung | 9 |
Abschnitt 3 | |
Datenübermittlung durch die Registerbehörde, Dritte, an die Daten übermittelt werden | |
Unterabschnitt 1 | |
Datenübermittlung an öffentliche Stellen | |
Allgemeine Vorschriften für die Datenübermittlung | 10 |
Zweckbestimmung, Weiterübermittlung von Daten | 11 |
Gruppenauskunft | 12 |
Aufzeichnungspflicht bei Datenübermittlung | 13 |
Datenübermittlung an alle öffentlichen Stellen | 14 |
Datenübermittlung an Ausländerbehörden, das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, Polizeibehörden, Staatsanwaltschaften, Vollzugseinrichtungen, Luftsicherheitsbehörden, atomrechtliche Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden, oberste Bundes- und Landesbehörden sowie das Bundesamt für Justiz | 15 |
Automatisierte Datenübermittlung an Ausländerbehörden und das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge | 15a |
Datenübermittlung an Gerichte | 16 |
Datenübermittlung an das Zollkriminalamt | 17 |
Datenübermittlung an die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen | 17a |
Datenübermittlung an die Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung | 17b |
Datenübermittlung an die Bundesagentur für Arbeit und die Behörden der Zollverwaltung | 18 |
Datenübermittlung an die Träger der Sozialhilfe und die für die Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes zuständigen Stellen | 18a |
Datenübermittlung an die Bundesagentur für Arbeit und die für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende zuständigen Stellen | 18b |
Datenübermittlung an die für den öffentlichen Gesundheitsdienst zuständigen Behörden | 18c |
Datenübermittlung an die Jugendämter | 18d |
Datenübermittlung an die Meldebehörden | 18e |
Datenübermittlung an die Familienkasse Direktion der Bundesagentur für Arbeit | 18f |
Datenübermittlung an die Träger der Deutschen Rentenversicherung | 18g |
Datenübermittlung an die Staatsangehörigkeits- und Vertriebenenbehörden | 19 |
Datenübermittlung an die Verfassungsschutzbehörden, den Militärischen Abschirmdienst und den Bundesnachrichtendienst | 20 |
Datenübermittlung an das Auswärtige Amt, die deutschen Auslandsvertretungen, das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten und andere öffentliche Stellen im Visaverfahren und im beschleunigten Fachkräfteverfahren | 21 |
Datenübermittlung an das Bundesverwaltungsamt im Rahmen des Registrier- und Asylverfahrens | 21a |
Abruf im automatisierten Verfahren | 22 |
Statistische Aufbereitung der Daten | 23 |
Datenübermittlung an die Bundesagentur für Arbeit für Zwecke der Beschäftigungsstatistik | 23a |
Planungsdaten | 24 |
Verarbeiten personenbezogener Daten für wissenschaftliche Zwecke | 24a |
Unterabschnitt 2 | |
Datenübermittlung an nicht öffentliche Stellen, Behörden anderer Staaten und über- oder zwischenstaatliche Stellen | |
Datenübermittlung an nicht öffentliche Stellen, die humanitäre oder soziale Aufgaben wahrnehmen | 25 |
Datenübermittlung an Behörden anderer Staaten und an über- oder zwischenstaatliche Stellen | 26 |
Datenübermittlung an die Europäische Kommission nach Artikel 27 der Richtlinie 2001/55/EG | 26a |
Datenübermittlung an sonstige nicht öffentliche Stellen | 27 |
Kapitel 3 | |
Visadatei | |
Anlass der Speicherung | 28 |
Inhalt | 29 |
Übermittelnde Stellen | 30 |
Allgemeine Vorschriften für die Datenübermittlung | 31 |
Dritte, an die Daten übermittelt werden | 32 |
Abruf im automatisierten Verfahren | 33 |
Kapitel 4 | |
Rechte der betroffenen Person | |
Auskunft an die betroffene Person | 34 |
Datenschutzrechtliche Kontrolle | 34a |
Kapitel 5 | |
Berichtigung von Daten, Löschung von Daten und Einschränkung der Verarbeitung | |
Berichtigung | 35 |
Löschung | 36 |
Einschränkung der Verarbeitung | 37 |
Unterrichtung beteiligter Stellen und der betroffenen Person | 38 |
Kapitel 6 | |
Weitere Behörden | |
Aufsichtsbehörden | 39 |
Kapitel 7 | |
Schlussvorschriften | |
Rechtsverordnungen | 40 |
Verwaltungsvorschriften | 41 |
Strafvorschriften | 42 |
Aufhebung von Rechtsvorschriften | 43 |
Bestimmungen zum Verwaltungsverfahren | 44 |
Die Inhaltsübersicht wurde redaktionell angepasst.