Gesetz über das Ausländerzentralregister (AZR-Gesetz)
Bibliographie
- Titel
- Gesetz über das Ausländerzentralregister (AZR-Gesetz)
- Redaktionelle Abkürzung
- AZRG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Bund
- Gliederungs-Nr.
- 26-8
Vom 2. September 1994 (BGBl. I S. 2265)
Zuletzt geändert durch Artikel 5 Abs. 4 des Gesetzes vom 22. August 2002 (BGBl. I S. 3390)
Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:
Inhaltsübersicht | §§ |
---|---|
Kapitel 1 | |
Registerbehörde und Zweck des Registers | |
Registerbehörde, Bestandteile des Registers, Zweck des Registers | 1 |
Kapitel 2 | |
Allgemeiner Datenbestand des Registers | |
Abschnitt 1 | |
Anlaß der Speicherung, Inhalt | |
Anlaß der Speicherung | 2 |
Allgemeiner Inhalt | 3 |
Übermittlungssperren | 4 |
Suchvermerke | 5 |
Abschnitt 2 | |
Datenübermittlung an die Registerbehörde, Verantwortlichkeiten, Aufzeichnungspflicht | |
Übermittelnde Stellen, Inhalt der Datenübermittlung | 6 |
Übermittlung und Veränderung von Daten im Wege der Direkteingabe | 7 |
Verantwortung für den Registerinhalt, Datenpflege | 8 |
Aufzeichnungspflicht bei Speicherung | 9 |
Abschnitt 3 | |
Datenübermittlung durch die Registerbehörde, Übermittlungsempfänger | |
Unterabschnitt 1 | |
Datenübermittlung an öffentliche Stellen | |
Allgemeine Vorschriften für die Datenübermittlung | 10 |
Zweckbestimmung, Weiterübermittlung von Daten | 11 |
Gruppenauskunft | 12 |
Aufzeichnungspflicht bei Datenübermittlung | 13 |
Datenübermittlung an alle öffentlichen Stellen | 14 |
Datenübermittlung an die Ausländerbehörden, das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge, den Bundesgrenzschutz, andere mit grenzpolizeilichen Aufgaben betraute Behörden, die für die Zuverlässigkeitsüberprüfung zuständigen Luftfahrtbehörden der Länder im Sinne des § 29d des Luftverkehrsgesetzes und oberste Bundes- und Landesbehörden | 15 |
Datenübermittlung an sonstige Polizeivollzugsbehörden, Staatsanwaltschaften, Gerichte und an das Bundeskriminalamt | 16 |
Datenübermittlung an das Zollkriminalamt | 17 |
Datenübermittlung an die Bundesanstalt für Arbeit und die Hauptzollämter | 18 |
Datenübermittlung an die Staatsangehörigkeits- und Vertriebenenbehörden | 19 |
Datenübermittlung an die Verfassungsschutzbehörden, den Militärischen Abschirmdienst und den Bundes nachrichtendienst | 20 |
Datenübermittlung an das Auswärtige Amt, die deutschen Auslandsvertretungen und andere öffentliche Stellen im Visaverfahren | 21 |
Abruf im automatisierten Verfahren | 22 |
Statistische Aufbereitung der Daten | 23 |
Planungsdaten | 24 |
Unterabschnitt 2 | |
Datenübermittlung an nichtöffentliche Stellen, Behörden anderer Staaten und zwischenstaatliche Stellen | |
Datenübermittlung an nichtöffentliche Stellen, die humanitäre oder soziale Aufgaben wahrnehmen | 25 |
Datenübermittlung an Behörden anderer Staaten und an zwischenstaatliche Stellen | 26 |
Datenübermittlung an sonstige nichtöffentliche Stellen | 27 |
Kapitel 3 | |
Visadatei | |
Anlaß der Speicherung | 28 |
Inhalt | 29 |
Übermittelnde Stellen | 30 |
Allgemeine Vorschriften für die Datenübermittlung | 31 |
Übermittlungsempfänger | 32 |
Abruf im automatisierten Verfahren | 33 |
Kapitel 4 | |
Rechte des Betroffenen | |
Auskunft an den Betroffenen | 34 |
Kapitel 5 | |
Berichtigung, Löschung und Sperrung von Daten | |
Berichtigung | 35 |
Löschung | 36 |
Sperrung | 37 |
Unterrichtung beteiligter Stellen | 38 |
Kapitel 6 | |
Weitere Behörden | |
Aufsichtsbehörden | 39 |
Kapitel 7 | |
Schlußvorschriften | |
Rechtsverordnungen | 40 |
Verwaltungsvorschriften | 41 |
Strafvorschriften | 42 |
Aufhebung von Rechtsvorschriften | 43 |
In-Kraft-Treten | 44 |