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Gesetz über das Ausländerzentralregister
(AZR-Gesetz)

Bibliographie

Titel
Gesetz über das Ausländerzentralregister (AZR-Gesetz)
Redaktionelle Abkürzung
AZRG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
26-8

Vom 2. September 1994 (BGBl. I S. 2265)

Zuletzt geändert durch Artikel 82 des Gesetzes vom 29. März 2017 (BGBl. I S. 626)

Inhaltsübersicht(1)§§
Kapitel 1
Registerbehörde und Zweck des Registers
Registerbehörde, Bestandteile des Registers, Zweck des Registers1
Kapitel 2
Allgemeiner Datenbestand des Registers
Abschnitt 1
Anlass der Speicherung, Inhalt
Anlass der Speicherung2
Allgemeiner Inhalt3
Übermittlungssperren4
Suchvermerke5
Abschnitt 2
Datenübermittlung an die Registerbehörde, Verantwortlichkeiten, Aufzeichnungspflicht
Übermittelnde Stellen, Inhalt der Datenübermittlung6
Übermittlung und Veränderung von Daten im Wege der Direkteingabe7
Verantwortung für den Registerinhalt, Datenpflege8
Aufzeichnungspflicht bei Speicherung9
Abschnitt 3
Datenübermittlung durch die Registerbehörde, Dritte, an die Daten übermittelt werden
Unterabschnitt 1
Datenübermittlung an öffentliche Stellen
Allgemeine Vorschriften für die Datenübermittlung10
Zweckbestimmung, Weiterübermittlung von Daten11
Gruppenauskunft12
Aufzeichnungspflicht bei Datenübermittlung13
Datenübermittlung an alle öffentlichen Stellen14
Datenübermittlung an Ausländerbehörden, das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, Polizeibehörden, Staatsanwaltschaften, Luftsicherheitsbehörden, atomrechtliche Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden, oberste Bundes- und Landesbehörden sowie das Bundesamt für Justiz15
Datenübermittlung an Gerichte16
Datenübermittlung an das Zollkriminalamt17
Datenübermittlung an die Bundesagentur für Arbeit und die Behörden der Zollverwaltung18
Datenübermittlung an die Träger der Sozialhilfe und die für die Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes zuständigen Stellen18a
Datenübermittlung an die Bundesagentur für Arbeit und die für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende zuständigen Stellen18b
Datenübermittlung an die für den öffentlichen Gesundheitsdienst zuständigen Behörden18c
Datenübermittlung an die Jugendämter18d
Datenübermittlung an die Meldebehörden18e
Datenübermittlung an die Staatsangehörigkeits- und Vertriebenenbehörden19
Datenübermittlung an die Verfassungsschutzbehörden, den Militärischen Abschirmdienst und den Bundesnachrichtendienst20
Datenübermittlung an das Auswärtige Amt, die deutschen Auslandsvertretungen und andere öffentliche Stellen im Visaverfahren21
Datenübermittlung an das Bundesverwaltungsamt im Rahmen des Registrier- und Asylverfahrens21a
Abruf im automatisierten Verfahren22
Statistische Aufbereitung der Daten23
Planungsdaten24
Verarbeiten und Nutzen personenbezogener Daten für wissenschaftliche Zwecke24a
Unterabschnitt 2
Datenübermittlung an nicht öffentliche Stellen, Behörden anderer Staaten und über- oder zwischenstaatliche Stellen
Datenübermittlung an nicht öffentliche Stellen, die humanitäre oder soziale Aufgaben wahrnehmen25
Datenübermittlung an Behörden anderer Staaten und an über- oder zwischenstaatliche Stellen26
Datenübermittlung an sonstige nicht öffentliche Stellen27
Kapitel 3
Visadatei
Anlass der Speicherung28
Inhalt29
Übermittelnde Stellen30
Allgemeine Vorschriften für die Datenübermittlung31
Dritte, an die Daten übermittelt werden32
Abruf im automatisierten Verfahren33
Kapitel 4
Rechte des Betroffenen
Auskunft an den Betroffenen34
Datenschutzrechtliche Kontrolle34a
Kapitel 5
Berichtigung, Löschung und Sperrung von Daten
Berichtigung35
Löschung36
Sperrung37
Unterrichtung beteiligter Stellen38
Kapitel 6
Weitere Behörden
Aufsichtsbehörden39
Kapitel 7
Schlussvorschriften
Rechtsverordnungen40
Verwaltungsvorschriften41
Strafvorschriften42
Aufhebung von Rechtsvorschriften43
Bestimmungen zum Verwaltungsverfahren44

Die Inhaltsübersicht wurde redaktionell angepasst.