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§ 16h BWG - Vorhaben mit Umweltverträglichkeitsprüfung

Bibliographie

Titel
Berliner Wassergesetz (BWG)
Amtliche Abkürzung
BWG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Berlin
Gliederungs-Nr.
753-1

Bei Vorhaben, die nach den §§ 4 bis 14 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegen, gelten die Bestimmungen der §§ 4, 16, 16a bis 16g und 17 für die Erteilung einer Erlaubnis, einer Genehmigung nach § 38 als Zulassung nach § 60 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 des Wasserhaushaltsgesetzes, einer Genehmigung nach § 62 und einer Genehmigung nach § 23b entsprechend.