§ 24a BWG - Ausbau von Ver- und Entsorgungsnetzen
Bibliographie
- Titel
- Berliner Wassergesetz (BWG)
- Amtliche Abkürzung
- BWG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Berlin
- Gliederungs-Nr.
- 753-1
Das Land Berlin kann durch Rechtsverordnung der für die Wasserwirtschaft zuständigen Senatsverwaltung unter Beachtung der wirtschaftlichen Belange der Berliner Wasserbetriebe (BWB) festlegen, in welchen Gebieten das Ver- und Entsorgungsnetz auszubauen oder ein Ausbau zu unterlassen ist, sofern insbesondere Belange des Grundwasserschutzes oder eine geordnete städtebauliche Entwicklung dies erforderlich machen.