Hessisches Lehrkräftebildungsgesetz (HLbG)
Bibliographie
- Titel
- Hessisches Lehrkräftebildungsgesetz (HLbG)
- Amtliche Abkürzung
- HLbG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Hessen
- Gliederungs-Nr.
- 322-125
In der Fassung der Bekanntmachung vom 28. September 2011 (GVBl. I S. 590)
Zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 13. Mai 2022 (GVBl. S. 286) (1)
Inhaltsübersicht(2) | §§ |
---|---|
ERSTER TEIL | |
Allgemeine Bestimmungen | |
Ziele und Inhalte der Lehrkräftebildung | 1 |
Grundqualifikation der Lehrkräfte, Nachweis der Qualifizierung | 2 |
Organisation der Lehrkräftebildung | 3 |
Trägereinrichtungen der Lehrkräftebildung | 4 |
Überprüfung der institutionellen Leistungen | 5 |
Datenschutz | 5a |
Kooperationen | 6 |
Aufsicht, Genehmigungs- und Anzeigepflichten | 7 |
ZWEITER TEIL | |
Studium, Praktika | |
Ziel des Studiums | 8 |
Modulare Studienstruktur | 9 |
Studium für das Lehramt an Grundschulen | 10 |
Studium für das Lehramt an Hauptschulen und Realschulen | 11 |
Studium für das Lehramt an Gymnasien | 12 |
Studium für das Lehramt an beruflichen Schulen | 13 |
Studium für das Lehramt für Förderpädagogik | 14 |
Betriebspraktikum und praktische Ausbildung im Rahmen des Studiums | 15 |
Nähere Ausgestaltung des Studiums, des Betriebspraktikums und der praktischen Ausbildung im Rahmen des Studiums | 16 |
DRITTER TEIL | |
Erste Staatsprüfung | |
Zweck der Prüfung | 17 |
Einrichtung eines Prüfungsgremiums für die Erste Staatsprüfung | 18 |
Teile der Prüfung | 19 |
Zulassung zu den Klausuren und mündlichen Prüfungen | 20 |
Wissenschaftliche Hausarbeit | 21 |
Diagnostische Hausarbeit | 21a |
Klausuren | 22 |
Mündliche Prüfung | 23 |
Noten und Punkte | 24 |
Rücktritt, Verhinderung, Versäumnis | 25 |
Täuschungsversuche, Ordnungsverstöße | 26 |
Lehramtsbezogene Regelungen für die Prüfung | 27 |
Nachholprüfung | 28 |
Gesamtnote | 29 |
Wiederholungsprüfung | 30 |
(aufgehoben) | 31 |
Zeugnis | 32 |
Erweiterungsprüfung | 33 |
Nähere Ausgestaltung der Ersten Staatsprüfung | 34 |
VIERTER TEIL | |
Pädagogischer Vorbereitungsdienst | |
Erster Abschnitt | |
Allgemeine Bestimmungen | |
Ziel des pädagogischen Vorbereitungsdienstes | 35 |
Aufnahme in den pädagogischen Vorbereitungsdienst | 36 |
Zulassungsbeschränkungen | 37 |
Dauer und Gliederung des pädagogischen Vorbereitungsdienstes | 38 |
Studienseminare und Ausbildungsschulen | 39 |
Nähere Ausgestaltung des pädagogischen Vorbereitungsdienstes | 40 |
Zweiter Abschnitt | |
Bewertungen | |
Leistungsbewertung | 41 |
Bewertung des Ausbildungsstandes | 42 |
FÜNFTER TEIL | |
Zweite Staatsprüfung und Prüfung zum Erwerb der Lehrbefähigung in arbeitstechnischen Fächern | |
Zweck der Prüfung | 43 |
Teile der Prüfung, Prüfungsausschuss | 44 |
Zulassung, Prüfungsverfahren | 45 |
(aufgehoben) | 46 |
Unterrichtspraktische Prüfung | 47 |
Mündliche Prüfung | 48 |
(aufgehoben) | 49 |
Gesamtbewertung | 50 |
Wiederholungsprüfung | 51 |
Zeugnis | 52 |
Entlassung aus dem pädagogischen Vorbereitungsdienst | 53 |
Nähere Ausgestaltung der Zweiten Staatsprüfung und der Prüfung zum Erwerb der Lehrbefähigung in arbeitstechnischen Fächern | 54 |
SECHSTER TEIL | |
Zusatzprüfungen | |
Allgemeine Bestimmungen | 55 |
Zusatzprüfung zum Erwerb der Befähigung zum Lehramt an Grundschulen | 55a |
Zusatzprüfung zum Erwerb der Befähigung zum Lehramt an Hauptschulen und Realschulen | 56 |
Zusatzprüfung zum Erwerb der Befähigung zum Lehramt für Förderpädagogik | 57 |
Nähere Ausgestaltung der Zusatzprüfung | 57a |
SIEBTER TEIL | |
Lehrbefähigungen, Unterrichtserlaubnis | |
Lehrbefähigung für die einzelnen Schularten | 58 |
Außerhalb Hessens und in anderen Ausbildungsgängen erworbene Lehrbefähigungen und Befähigungen zu einem Lehramt | 59 |
Anrechnung von Studienzeiten und Prüfungsleistungen | 60 |
Nach dem Recht der Europäischen Union erworbene Lehrbefähigungen und Befähigungen zu einem Lehramt | 61 |
Unterrichtserlaubnis, Religions- und Weltanschauungsunterricht | 62 |
ACHTER TEIL | |
Fortbildung und Personalentwicklung | |
Aufgaben der Fortbildung und Personalentwicklung | 63 |
Träger und Zuständigkeiten | 64 |
Akkreditierung | 65 |
Teilnahme- und Nachweispflicht | 66 |
Fortbildungsplan der Schule | 67 |
NEUNTER TEIL | |
Zuständigkeit zum Erlass von Rechtsverordnungen und Ausschluss der elektronischen Form | |
Zuständigkeit zum Erlass von Rechtsverordnungen | 68 |
ZEHNTER TEIL | |
Übergangs- und Schlussbestimmungen | |
Übergangsvorschrift | 69 |
(vollzogen) | 70 |
Inkrafttreten, Außerkrafttreten | 71 |
Anlagenteil | |
Tabelle zur Beurteilung einzelner Prüfungsleistungen nach einem Punktsystem | Anlage 1 |
Tabelle zur Ermittlung der Gesamtnote der Ersten und Zweiten Staatsprüfung und der Prüfung zum Erwerb der Lehrbefähigung in arbeitstechnischen Fächern | Anlage 2 |
Nach Artikel 7 des Gesetzes vom 13. Mai 2022 (GVBl. S. 286) wird die Kultusministerin oder der Kultusminister ermächtigt, das Hessische Lehrerbildungsgesetz in der sich aus diesem Gesetz ergebenden Fassung mit neuem Datum bekannt zu machen und dabei Unstimmigkeiten des Wortlauts zu beseitigen.
Die Inhaltsübersicht wurde redaktionell bearbeitet.