§ 54 HLbG - Nähere Ausgestaltung der Zweiten Staatsprüfung und der Prüfung zum Erwerb der Lehrbefähigung in arbeitstechnischen Fächern
Bibliographie
- Titel
- Hessisches Lehrkräftebildungsgesetz (HLbG)
- Amtliche Abkürzung
- HLbG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Hessen
- Gliederungs-Nr.
- 322-125
Die nähere Ausgestaltung der Zweiten Staatsprüfung und der Prüfung zum Erwerb der Lehrbefähigung in arbeitstechnischen Fächern erfolgt durch Rechtsverordnung mit Regelungen insbesondere
- 1.
zum Zulassungsverfahren,
- 2.
zu den Anforderungen an die unterrichtspraktische Prüfung,
- 3.
zu den Anforderungen an die mündliche Prüfung.
Außer Kraft am 1. Januar 2030 durch § 71 Satz 2 des Gesetzes i.d.F. vom 13. Mai 2022 (GVBl. S. 286)