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  • ab 25.07.2012 (außer Kraft)

Anlage 2 RettAPO - Praktikum für Rettungssanitäterinnen und Rettungssanitäter im Krankenhaus (1)

Bibliographie

Titel
Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Rettungssanitäterinnen und Rettungssanitäter sowie Rettungshelferinnen und Rettungshelfer (RettAPO)
Amtliche Abkürzung
RettAPO
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Nordrhein-Westfalen
Gliederungs-Nr.
215

Außer Kraft am 31. Dezember 2017 durch § 18 Absatz 2 der Verordnung i.d.F. vom 14. Dezember 2016 (GV. NRW. S. 1200).
Zur weiteren Anwendung s. § 18 Absatz 1 der Verordnung vom 4. Dezember 2017 (GV. NRW. S. 919).

(zu § 1 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2)

Die klinisch-praktische Ausbildung umfasst mindestens 160 Zeitstunden (je 60 Minuten).

  1. 1.

    Anforderungen an das Krankenhaus

    1. a)

      Das ausbildende Krankenhaus muss über die Abteilungen

      • Anästhesie,

      • Chirurgie einschließlich Traumatologie,

      • Innere Medizin,

      • Gynäkologie und Geburtshilfe (gegebenenfalls in einem anderen geeigneten Krankenhaus)

      verfügen.

    2. b)

      Arbeitsbereiche für Auszubildende

      • Anästhesieabteilung, Operationssaal einschließlich Ein- und Ausleitungsräumen,

      • Aufwachraum,

      • Notfallaufnahmebereich,

      • internistische/interdisziplinäre Intensivstation,

      • Gynäkologie.

    3. c)

      Für die Durchführung des Praktikums muss im Einvernehmen zwischen Ausbildungsstelle und Krankenhaus eine betreuende Ärztin oder ein betreuender Arzt benannt werden. Sie sollen über Erfahrungen in der Notfallmedizin verfügen und mit den Lernzielen vertraut sein.

  2. 2.

    Anforderungen an die Auszubildenden

    1. a)

      Die Auszubildenden müssen die mindestens 160 Stunden umfassende praktische Ausbildung mit Erfolg absolviert haben.

    2. b)

      Das klinische Praktikum soll zusammenhängend durchgeführt werden. Es kann für ehrenamtliche Mitarbeiter in höchstens zwei Abschnitte zu je 80 Stunden an mindestens je acht Praktikumstagen gegliedert werden und soll innerhalb von zwölf Monaten abgeschlossen sein.