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Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages zwischen dem Freistaat Thüringen und dem Land Nordrhein-Westfalen über die Zugehörigkeit der Steuerberater und Steuerberaterinnen des Freistaats Thüringen zum Versorgungswerk der Steuerberater im Land Nordrhein-Westfalen
(Änderungsstaatsvertrag zur Versorgung der Steuerberater in Thüringen)

Bibliographie

Titel
Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages zwischen dem Freistaat Thüringen und dem Land Nordrhein-Westfalen über die Zugehörigkeit der Steuerberater und Steuerberaterinnen des Freistaats Thüringen zum Versorgungswerk der Steuerberater im Land Nordrhein-Westfalen (Änderungsstaatsvertrag zur Versorgung der Steuerberater in Thüringen)
Redaktionelle Abkürzung
ÄndStV StBV,NW
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Nordrhein-Westfalen
Gliederungs-Nr.
33

Vom 16./30. August 2007 (GV. NRW. 2008  S. 41) (1)

Red. Anm.: Verkündet durch das Gesetz vom 20. Dezember 2007 (GV. NRW. 2008 S. 41)

Der Freistaat Thüringen, vertreten durch den Ministerpräsidenten, dieser vertreten durch die Finanzministerin,

und das Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch den Ministerpräsidenten, dieser vertreten durch den Finanzminister,

schließen den nachstehenden Staatsvertrag:

(1) Red. Anm.:

Bekanntmachung des Inkrafttretens des Staatsvertrages zur Änderung des Staatsvertrages zwischen dem Freistaat Thüringen und dem Land Nordrhein-Westfalen über die Zugehörigkeit der Steuerberater und Steuerberaterinnen des Freistaats Thüringen zum Versorgungswerk der Steuerberater im Land Nordrhein-Westfalen vom 12. September/13. Oktober 2003 vom 29. Januar 2008 (GV. NRW. S. 138)
"Nachdem die vom Freistaat Thüringen und vom Land Nordrhein-Westfalen ausgefertigten Ratifikationsurkunden am 6. November 2007/21. Januar 2008 ausgetauscht wurden, tritt der Staatsvertrag gemäß Artikel 2 am 1. Februar 2008 in Kraft."