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  • ab 11.01.2008 (aktuelle Fassung)

Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Rechtsanwaltsversorgung, die Versorgung der Wirtschaftsprüfer und vereidigten Buchprüfer und die Versorgung der Steuerberaterinnen und Steuerberater sowie zur Änderung des Staatsvertrages zwischen dem Freistaat Thüringen und dem Land Nordrhein-Westfalen über die Zugehörigkeit der Steuerberater und Steuerberaterinnen des Freistaats Thüringen zum Versorgungswerk der Steuerberater im Land Nordrhein-Westfalen
(Versorgungswerks-Änderungsgesetz NRW - VersWerkÄndG NRW)

Bibliographie

Titel
Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Rechtsanwaltsversorgung, die Versorgung der Wirtschaftsprüfer und vereidigten Buchprüfer und die Versorgung der Steuerberaterinnen und Steuerberater sowie zur Änderung des Staatsvertrages zwischen dem Freistaat Thüringen und dem Land Nordrhein-Westfalen über die Zugehörigkeit der Steuerberater und Steuerberaterinnen des Freistaats Thüringen zum Versorgungswerk der Steuerberater im Land Nordrhein-Westfalen (Versorgungswerks-Änderungsgesetz NRW - VersWerkÄndG NRW)
Amtliche Abkürzung
VersWerkÄndG NRW
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Nordrhein-Westfalen
Gliederungs-Nr.
33

33
7122

Vom 20. Dezember 2007 (GV. NRW. 2008 S. 41)

Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit verkündet wird:

Redaktionelle InhaltsübersichtArtikel
5. Änderung des Gesetzes über die Rechtsanwaltsversorgung1
5. Änderung des Gesetzes über die Versorgung der Wirtschaftsprüfer und der vereidigten Buchprüfer2
5. Änderung des Gesetzes über die Versorgung der Steuerberaterinnen und Steuerberater3
Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages zwischen dem Freistaat Thüringen und dem Land Nordrhein-Westfalen über die Zugehörigkeit der Steuerberater und Steuerberaterinnen des Freistaats Thüringen zum Versorgungswerk der Steuerberater im Land Nordrhein-Westfalen vom 12. September/13. Oktober 2003
(Änderungsstaatsvertrag zur Versorgung der Steuerberater in Thüringen)
4
Inkrafttreten5