Art. 1 ÄndStV StBV
Bibliographie
- Titel
- Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages zwischen dem Freistaat Thüringen und dem Land Nordrhein-Westfalen über die Zugehörigkeit der Steuerberater und Steuerberaterinnen des Freistaats Thüringen zum Versorgungswerk der Steuerberater im Land Nordrhein-Westfalen (Änderungsstaatsvertrag zur Versorgung der Steuerberater in Thüringen)
- Redaktionelle Abkürzung
- ÄndStV StBV,NW
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Nordrhein-Westfalen
- Gliederungs-Nr.
- 33
Red. Anm.: Die Änderungen wurden oder werden entsprechend ihrem Inkrafttreten in das Stammgesetz eingearbeitet.
Der Staatsvertrag zwischen dem Freistaat Thüringen und dem Land Nordrhein-Westfalen über die Zugehörigkeit der Steuerberater und Steuerberaterinnen des Freistaats Thüringen zum Versorgungswerk der Steuerberater im Land Nordrhein-Westfalen vom 12. September/ 13. Oktober 2003 (GVBl. 2004, S. 107; GV. NRW. S. 778) wird wie folgt geändert:
Artikel 1 Abs. 1 Satz 2 wird wie folgt gefasst:
"Auf die Rechtsverhältnisse der in Satz 1 genannten Personenkreise finden die Ausnahmevorschriften des Gesetzes über die Versorgung der Steuerberater (StBVG NW) vom 10. November 1998 (GV. NRW. S. 661) in der jeweils geltenden Fassung entsprechende Anwendung."