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§ 5 KUV - Unternehmenssatzung

Bibliographie

Titel
Verordnung über kommunale Unternehmen und Einrichtungen als Anstalt des öffentlichen Rechts (Kommunalunternehmensverordnung - KUV)
Amtliche Abkürzung
KUV
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Nordrhein-Westfalen
Gliederungs-Nr.
641

Die Unternehmenssatzung muss neben dem gesetzlich vorgeschriebenen Mindestinhalt Bestimmungen enthalten über

  1. 1.
    die Geschäftsordnung des Verwaltungsrats sowie des Vorstands, falls dieser aus mehr als einer Person besteht,
  2. 2.
    die Beschlussfähigkeit des Verwaltungsrats.