§ 15 KUV - Wirtschaftsjahr
Bibliographie
- Titel
- Verordnung über kommunale Unternehmen und Einrichtungen als Anstalt des öffentlichen Rechts (Kommunalunternehmensverordnung - KUV)
- Amtliche Abkürzung
- KUV
- Normtyp
- Rechtsverordnung
- Normgeber
- Nordrhein-Westfalen
- Gliederungs-Nr.
- 641
Wirtschaftsjahr ist das Kalenderjahr. Wenn die betrieblichen Bedürfnisse des Kommunalunternehmens es erfordern, kann die Unternehmenssatzung ein hiervon abweichendes Wirtschaftsjahr bestimmen.