§ 85 PersVG LSA - Beschäftigte im Vorbereitungsdienst für Lehrämter

Bibliographie

Titel
Landespersonalvertretungsgesetz Sachsen-Anhalt (PersVG LSA)
Amtliche Abkürzung
PersVG LSA
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Sachsen-Anhalt
Gliederungs-Nr.
2035.3

(1) Für die Beschäftigten im Vorbereitungsdienst für Lehrämter gelten folgende Sondervorschriften:

  1. 1.
    Für sie wird bei jedem Staatlichen Seminar für Lehrämter im Landesverwaltungsamt ein eigener Personalrat gebildet,
  2. 2.
    sie sind nur wahlberechtigt für den unter Nummer 1 genannten Personalrat und für die nach § 88 zu bildende Stufenvertretung,
  3. 3.
    sie sind nur wählbar für den unter Nummer 1 genannten Personalrat.

(2) § 14 Abs. 1 findet keine Anwendung.