§ 89 PersVG LSA - Freistellungen

Bibliographie

Titel
Landespersonalvertretungsgesetz Sachsen-Anhalt (PersVG LSA)
Amtliche Abkürzung
PersVG LSA
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Sachsen-Anhalt
Gliederungs-Nr.
2035.3

(1) Der Lehrerhauptpersonalrat erhält Freistellungen in folgendem Umfang:

  1. 1.

    eine Vollzeitstelle sowie

  2. 2.

    zehn Stunden je Woche für jeweils angefangene 1 000 Beschäftigte.

(2) Lehrerbezirkspersonalräte bei dem Landesschulamt erhalten Freistellungen in folgendem Umfang:

  1. 1.

    eine Vollzeitstelle und eine halbe Vollzeitstelle sowie

  2. 2.

    zehn Stunden je Woche für jeweils angefangene 500 Beschäftigte.

(3) Personalräte an Schulen erhalten Freistellungen von 0,5 Stunden je Woche für jeweils angefangene zehn Beschäftigte.

(4) Freistellungsstunden sind für Beschäftigte im Unterricht Unterrichtsstunden und ansonsten Zeitstunden.

(5) Die Personalvertretungen entscheiden jeweils für ein Schuljahr über die Verteilung der Freistellungen durch Beschluss.