§ 85 PersVG LSA - Ausbildungs- und Studienseminare

Bibliographie

Titel
Landespersonalvertretungsgesetz Sachsen-Anhalt (PersVG LSA)
Amtliche Abkürzung
PersVG LSA
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Sachsen-Anhalt
Gliederungs-Nr.
2035.3

(1) Die Ausbildungs- und Studienseminare sind Dienststellen im Sinne dieses Gesetzes.

(2) Für die Beschäftigten im Vorbereitungsdienst für Lehrämter gelten die folgenden Sondervorschriften:

  1. 1.
    Für sie wird beim Ausbildungs- oder Studienseminar ein eigener Personalrat gebildet,
  2. 2.
    sie sind nur wahlberechtigt für den unter Nummer 1 genannten Personalrat und für die nach diesem Kapitel zu bildenden Stufenvertretungen,
  3. 3.
    sie sind nur wählbar für den unter Nummer 1 genannten Personalrat.