§ 85 PersVG LSA - Staatliche Seminare für Lehrämter
Bibliographie
- Titel
- Landespersonalvertretungsgesetz Sachsen-Anhalt (PersVG LSA)
- Amtliche Abkürzung
- PersVG LSA
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Sachsen-Anhalt
- Gliederungs-Nr.
- 2035.3
(1) Die Staatlichen Seminare für Lehrämter sind Dienststellen im Sinne dieses Gesetzes.
(2) Für die Beschäftigten im Vorbereitungsdienst für Lehrämter gelten die folgenden Sondervorschriften:
- 1.Für sie wird beim Staatlichen Seminar für Lehrämter ein eigener Personalrat gebildet,
- 2.sie sind nur wahlberechtigt für den unter Nummer 1 genannten Personalrat und für die nach diesem Kapitel zu bildenden Stufenvertretungen,
- 3.sie sind nur wählbar für den unter Nummer 1 genannten Personalrat.