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Gesetz zur ambulanten Resozialisierung und Opferhilfe (AROG)

Bibliographie

Titel
Gesetz zur ambulanten Resozialisierung und Opferhilfe (AROG)
Amtliche Abkürzung
AROG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Saarland
Gliederungs-Nr.
300-21

Vom 21. Januar 2015 (Amtsbl. I S. 187) (1)

Zuletzt geändert durch Artikel 47 des Gesetzes vom 8. Dezember 2021 (Amtsbl. I S. 2629)

Redaktionelle Inhaltsübersicht§§
Abschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen
Anwendungsbereich1
Ziel und Aufgabe2
Grundsätze der Vernetzung und der Koordination3
Begriffsbestimmung4
Abschnitt 2
Aufgaben der Resozialisierungsarbeit
Aufgaben der ambulanten sozialen Dienste der Justiz auf dem Gebiet der Resozialisierungsarbeit5
Aufgaben der Gerichtshilfe6
Tätigwerden der Gerichtshilfe7
Wahrnehmung von Aufgaben der Bewährungshilfe8
Aufgaben der Bewährungshilfe9
Aufgaben der Aufsichtsstelle10
Aufgaben des Täter-Opfer-Ausgleichs11
Aufgaben der Haftentscheidungshilfe12
Aufgaben der Hilfe zur Vorbereitung der Entlassung und nachgehende Betreuung nach der Entlassung bei Freiheitsentzug 13
Abschnitt 3
Aufgaben der justiziellen Opferhilfe
Aufgaben der ambulanten sozialen Dienste der Justiz auf dem Gebiet der justiziellen Opferhilfe 14
Aufgaben der Betreuung und Begleitung von Zeuginnen und Zeugen15
Abschnitt 4
Organisation
Kompetenzzentrum der Justiz für ambulante Resozialisierung und Opferhilfe16
Qualifikation17
Ehrenamtliche Bewährungshelferinnen und -helfer18
Leitung des Kompetenzzentrums19
Leitung der Aufsichtsstelle20
Öffentliche Träger der Jugend- und Sozialhilfe21
Freie Träger der Straffälligenarbeit und Opferhilfe22
Weitere Leistungserbringer23
Abschnitt 5
Aufsicht
Aufsicht über das Kompetenzzentrum der Justiz für ambulante Resozialisierung und Opferhilfe24
Abschnitt 6
Kriminologische Forschung
Kriminologische Forschung, Evaluation25
Abschnitt 7
Datenschutz
Vorrang des Bundesrechts; Anwendung des Saarländischen Datenschutzgesetzes und des Saarländischen Justizvollzugsdatenschutzgesetzes26
Zulässigkeit der Datenverarbeitung; Einwilligung27
Erhebung personenbezogener Daten28
Verarbeitung personenbezogener Daten29
Zweckbindung30
Zweckbindung31
Schutzvorkehrungen32
Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten32a
Datenschutz durch Technikgestaltung und datenschutzfreundliche Voreinstellungen32b
Datenschutz-Folgenabschätzung bei hohem Risiko, Konsultationspflicht32c
Protokollierung32d
Löschung32e
Einschränkung der Verarbeitung32f
Berichtigung32g
Rechte der betroffenen Personen auf Berichtigung und Löschung sowie Einschränkung der Verarbeitung32h
Mitteilungen32i
Abschnitt 8
Akteneinsicht, Schlussbestimmungen
Akteneinsicht, Verschwiegenheit33
Verordnungsermächtigung34

Artikel 1 des Sozialdienstreformgesetzes vom 21. Januar 2015 (Amtsbl. I S. 187)