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Saarland
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AROG,SL - Ambulante Resozialisierung/Opferhilfe-Gesetz
§§ 14 - 15, Abschnitt 3 - Aufgaben der justiziellen Opferhilfe
§§ 14 - 15, Abschnitt 3 - Aufgaben der justiziellen Opferhilfe
§ 14 AROG, Aufgaben der ambulanten sozialen Dienste der Justiz auf dem Gebiet der justiziellen Opferhilfe
§ 15 AROG, Aufgaben der Betreuung und Begleitung von Zeuginnen und Zeugen