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Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans des Freistaates Bayern für das Haushaltsjahr 2021
(Haushaltsgesetz 2021 - HG 2021)

Bibliographie

Titel
Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans des Freistaates Bayern für das Haushaltsjahr 2021 (Haushaltsgesetz 2021 - HG 2021)
Amtliche Abkürzung
HG 2021
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bayern
Gliederungs-Nr.
630-2-23-F

Vom 9. April 2021 (GVBl. S. 150)

Zuletzt geändert durch Artikel 14 Absatz 4 des Gesetzes i.d.F. vom 21. Juni 2024 (GVBl S. 114)

Der Landtag des Freistaates Bayern hat das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit bekannt gemacht wird:

Redaktionelle InhaltsübersichtArtikel
Feststellung des Haushaltsplans1
Kreditermächtigungen2
Kreditermächtigung zur Finanzierung von Kapitel 13 19 - Sonderfonds Corona-Pandemie2a
Konjunkturpolitisch bedingte Maßnahmen3
Haushaltswirtschaftliche Sperren4
Änderung der Bayerischen Haushaltsordnung5
Bewirtschaftung der Personalausgaben, Stellenbesetzung6
Vergleichbare Stellen6a
Sperre frei werdender Stellen ab 20196b
Beschäftigung schwerbehinderter Menschen6c
Ersatzstellen bei Altersteilzeit, begrenzter Dienstfähigkeit und bei Arbeitszeitmodellen6d
(nicht besetzt)6e
Sperre frei werdender Stellen im Rahmen der Verlängerung der Arbeitszeit der Arbeitnehmer6f
Besetzung von Stellen für Arbeitnehmer6g
(nicht besetzt)6h
Stellenhebungen im Haushalt 20216i
Stellenansparung - Lernzeitverlängerung am Gymnasium6j
(nicht besetzt)6k
Personalübergang auf eine Infrastrukturgesellschaft für Autobahnen und andere Bundesstraßen6l
Übertragung von Ausgaben7
Sonstige Ermächtigungen und Regelungen8
Änderung des Bayerischen Abgeordnetengesetzes8a
Änderung des Bayerischen Besoldungsgesetzes9
Weitere Änderung des Bayerischen Besoldungsgesetzes10
Änderung des Leistungslaufbahngesetzes10a
Änderung des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes10b
Änderung des Gesetzes über die Übernahme von Staatsbürgschaften und Garantien des Freistaates Bayern11
Änderung der Verordnung über die Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft12
Durchführungsbestimmungen13
Inkrafttreten, Außerkrafttreten14
Haushaltsplan des Freistaates Bayern für das Haushaltsjahr 2021Anlage 1
Durchführungsbestimmungen zum Haushaltsgesetz 2021 (DBestHG 2021)Anlage 2