Anlage 5 ThürBhV - Beihilfefähige Früherkennungsuntersuchungen, Vorsorgemaßnahmen und Schutzimpfungen nach § 40 Abs. 1 Satz 3
Bibliographie
- Titel
- Thüringer Verordnung über die Gewährung von Beihilfen in Geburts-, Krankheits-, Pflege- und sonstigen Fällen (Thüringer Beihilfeverordnung - ThürBhV)
- Amtliche Abkürzung
- ThürBhV
- Normtyp
- Rechtsverordnung
- Normgeber
- Thüringen
- Gliederungs-Nr.
- 2030-2-22
(zu § 40 Abs. 1)
- 1
Früherkennungsuntersuchungen und Vorsorgemaßnahmen
- 1.1
Telemedizinische Betreuung (Telemonitoring) bei chronischer Herzinsuffizienz
- 1.2
Früherkennungsuntersuchungen
- 1.2.1
U 10 bei Personen, die das siebte, aber noch nicht das neunte Lebensjahr vollendet haben
- 1.2.2
U 11 bei Personen, die das neunte, aber noch nicht das elfte Lebensjahr vollendet haben
- 1.2.3
J 2 bei Personen, die das neunte, aber noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben
- 2
Schutzimpfungen
- 2.1
Frühsommer-Meningoenzephalitis-(FSME-)Schutzimpfungen ohne Einschränkungen
- 2.2
Grippeschutzimpfungen ohne Einschränkungen
- 2.3
Impfung gegen Humane Papillomaviren (HPV) für Mädchen, die das neunte, aber noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben