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Thüringen
ThürBhV,TH - Thüringer Beihilfeverordnung
ThürBhV,TH - Thüringer Beihilfeverordnung
ThürBhV,TH - Thüringer Beihilfeverordnung
§§ 1 - 6, Erster Abschnitt - Allgemeine Bestimmungen
§ 7, Zweiter Abschnitt - Grundsatz der Beihilfefähigkeit
§§ 8 - 27, Dritter Abschnitt - Aufwendungen in Krankheitsfällen
§§ 28 - 29, Vierter Abschnitt - Medizinische Rehabilitationsmaßnahmen
§§ 30 - 39, Fünfter Abschnitt - Leistungen in Pflegefällen
§§ 40 - 45, Sechster Abschnitt - Geburt und sonstige Fälle
§§ 46 - 50, Siebenter Abschnitt - Leistungsumfang und Verfahren
§§ 51 - 54, Achter Abschnitt - Übergangs- und Schlussbestimmungen
Anlage 1 ThürBhV, Höchstbeträge für die Angemessenheit der Aufwendungen für Heilpraktikerleistungen
Anlage 1a ThürBhV, Beihilfefähigkeit wissenschaftlich nicht allgemein anerkannter Methoden
Anlage 2 ThürBhV, Psychotherapeutische Behandlungen
Anlage 3 ThürBhV, Beihilfefähigkeit der Aufwendungen von ärztlich verordneten Heilmitteln
Anlage 4 ThürBhV, Beihilfefähigkeit von ärztlich verordneten Hilfsmitteln, Geräten zur Selbstbehandlung und Selbstkontrolle sowie Körperersatzstücken einschließlich Zubehör
Anlage 5 ThürBhV, Beihilfefähige Früherkennungsuntersuchungen, Vorsorgemaßnahmen und Schutzimpfungen nach § 40 Abs. 1 Satz 3
Anlage 6 ThürBhV, Früherkennungsprogramm für erblich belastete Personen mit einem erhöhten familiären Brust- und Eierstockkrebsrisiko
Anlage 7 ThürBhV, Sonderregelungen für Beamte und deren berücksichtigungsfähige Angehörige mit Dienststätte im Ausland