§ 2a SächsSFG - Örtlicher Gedenktag an die friedliche Revolution 1989
Bibliographie
- Titel
- Gesetz über Sonn- und Feiertage im Freistaat Sachsen (SächsSFG)
- Amtliche Abkürzung
- SächsSFG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Sachsen
- Gliederungs-Nr.
- 114-2
Die Gemeinden können einen örtlichen Gedenktag zur Erinnerung an die friedliche Revolution des Jahres 1989 durch Satzung bestimmen.