Landesverordnung über die Laufbahnen der Beamten des Landes Mecklenburg-Vorpommern
(Landeslaufbahnverordnung - LaufbLVO - M-V)

Bibliographie

Titel
Landesverordnung über die Laufbahnen der Beamten des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Landeslaufbahnverordnung - LaufbLVO - M-V)
Amtliche Abkürzung
LaufbLVO - M-V
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Mecklenburg-Vorpommern
Gliederungs-Nr.
2030-4-38

In der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Juli 2006 (GVBl. S. 639, 694)

Außer Kraft am 16. Oktober 2010 durch § 56 Absatz 2 der Verordnung vom 29. September 2010 (GVOBl. M-V S. 565) (1)

Inhaltsübersicht§§
Abschnitt 1
Allgemeines
Geltungsbereich1
Ordnung der Laufbahnen2
Einstellung3
Probezeit4
Dauer der Probezeit5
Dienstbezeichnung vor der Anstellung6
Anstellung7
Übertragung von höherbewerteten Dienstposten8
Beförderung9
Laufbahnwechsel10
Erleichterungen für schwerbehinderte Menschen11
Abschnitt 2
Laufbahnbewerber
Unterabschnitt 1
Allgemeine Vorschriften
Befähigung12
Befähigung von Bewerbern aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union12a
Verfahren12b
Bewertung des Ausbildungsnachweises12c
Ausgleichsmaßnahmen12d
Eignungsprüfung12e
Anpassungslehrgang12f
Berufsbezeichnung12g
Vorbereitungsdienst13
Ausbildung, Prüfung, Lehrende14
Einstellung in das Beamtenverhältnis auf Probe15
Allgemeine Regelungen für den regulären und den erleichterten Aufstieg16
Unterabschnitt 2
Einfacher Dienst
Voraussetzungen für die Einstellung in den Vorbereitungsdienst17
Vorbereitungsdienst und Prüfung18
Unterabschnitt 3
Mittlerer Dienst
Voraussetzungen für die Einstellung in den Vorbereitungsdienst19
Vorbereitungsdienst und Prüfung20
Regulärer Aufstieg21
Erleichterter Aufstieg22
Unterabschnitt 4
Gehobener Dienst
Voraussetzungen für die Einstellung in den Vorbereitungsdienst23
Vorbereitungsdienst und Prüfung24
Gleichwertige Befähigung25
Regulärer Aufstieg26
Erleichterter Aufstieg27
Unterabschnitt 5
Höherer Dienst
Voraussetzungen für die Einstellung in den Vorbereitungsdienst28
Vorbereitungsdienst und Prüfung29
Regulärer Aufstieg30
Erleichterter Aufstieg31
Abschnitt 3
Laufbahnbewerber besonderer Fachrichtungen
Gestaltungsgrundsätze32
Einstellungsvoraussetzungen33
Zuerkennung der Befähigung34
Einstellung in Laufbahnen mit Vorbereitungsdienst35
Abschnitt 4
Andere Bewerber
Besondere Einstellungsvoraussetzungen und Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit36
Abschnitt 5
Dienstliche Beurteilung
Allgemeines37
Inhalt38
Richtwerte39
Richtlinien40
Abschnitt 6
Fortbildung, Beamtenaustausch
Förderung von Beamten41
Abschnitt 7
Ausnahmen
Landesbeamtenausschuss42
Abschnitt 8
Besondere Vorschriften für Beamte im Feuerwehrdienst
Besondere Tauglichkeitsvoraussetzungen43
Mittlerer Dienst44
Gehobener Dienst45
Aufstieg in den höheren Dienst46
Abschnitt 9
Besonderheiten für Kommunal- und Körperschaftsbeamte
Zuständigkeit der Aufsichtsbehörden47
Ausbildungs- und Prüfungsordnungen48
Abschnitt 10
Übernahme von Beamten und früheren Beamten anderer Dienstherren sowie von Richtern und Staatsanwälten
Anwendbarkeit der Landeslaufbahnverordnung49
Abschnitt 11
Übergangs- und Schlussbestimmungen
Übergangsbestimmungen50
In-Kraft-Treten, Außer-Kraft-Treten51
Anlagen
Besondere Fachrichtungen des höheren DienstesAnlage 1
Besondere Fachrichtungen des gehobenen DienstesAnlage 2
Besondere Fachrichtungen des mittleren DienstesAnlage 3
Einstellungsvoraussetzungen in besonderen FällenAnlage 4
GerichtsvollzieherdienstAnlage 5

(1) Red. Anm.:

Zur weiteren Anwendung s. § 49 und § 52 der Verordnung vom 29. September 2010 (GVOBl. M-V S. 565)