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  • ab 30.10.2015 (aktuelle Fassung)

§ 2 BekanntVO - Zeitung

Bibliographie

Titel
Landesverordnung über die örtliche Bekanntmachung und Verkündung (Bekanntmachungsverordnung - BekanntVO)
Amtliche Abkürzung
BekanntVO
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Schleswig-Holstein
Gliederungs-Nr.
114-0-4

Die örtliche Bekanntmachung und Verkündung durch Abdruck in der Zeitung erfolgt durch einmaliges Einrücken in eine oder mehrere im Gebiet der Zuständigkeit des Trägers der öffentlichen Verwaltung verbreitete Tageszeitungen oder in anderen regelmäßig erscheinenden Zeitungen; dazu zählen auch Anzeigenblätter mit einem redaktionellen Teil.

Außer Kraft am 29. Oktober 2025 durch § 8 Satz 2 der Verordnung i.d.F. vom 1. September 2020 (GVOBl. Schl.-H. S. 573)